Ein weiterer Mann ist im Zuge der Lynchmord-Prozesse in Köln verurteilt worden. Er muss für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Kölner Schock-FallNächstes Urteil: Lynchmord-Täter (24) muss ins Gefängnis

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Gegen den Angeklagten im Lynch-Mord-Prozess von Köln (l.) ist nun das Urteil gesprochen worden. Sein Vater (r.) hatte sich in der vergangenen Woche das Leben genommen. Hier sind beide mit Verteidigerin Pantea Farahzadi und Verteidiger Ingmar Rosentreter zu sehen.
Im Fall um den Kölner Lynchmord aus dem März 2022 ist am Mittwoch (14. Juni 2023) ein weiteres Urteil gefallen.
Das Landgericht hat gegen den 24 Jahre alten Angeklagten eine Haftstrafe verhängt. Er muss sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das gab das Gericht am Donnerstag (15. Juni) offiziell bekannt, nachdem die Entscheidung am späten Mittwochabend getroffen wurde.
Lynchmord-Prozesse in Köln: Nächster Angeklagter verurteilt
Der Mann wurde demnach wegen Beihilfe zu einem Rachemord verurteilt. Im Laufe der Ermittlungen waren Clan-Strukturen zu Tage getreten, die Hintergründe der Tat sind verstörend.
Im März 2022 war ein junger Familienvater (†37) in seinem Smart auf offener Straße in Köln-Höhenberg gestoppt worden. Angeblich, weil sein Bruder in einem öffentlichen Video Teile des verfeindeten Clans beleidigt hatte. Die Schlüssel des Autos werden gezogen, der 37-Jährige sitzt in der Falle.
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Ein Mob aus rund 30 Personen tritt und schlägt auf ihn ein, als er flüchten will, wird auch mit Messern zugestochen. Die 17 Stiche sind letztlich tödlich. Der 24-Jährige soll Teil des Mobs gewesen sein, sein toter Vater soll eines der Fluchtautos gesteuert haben. Der 57-Jährige hatte sich – kurz vor der geplanten Urteilsverkündung – in der vergangenen Woche in seiner Zelle in der JVA Ossendorf das Leben genommen (EXPRESS.de berichtete).
Bereits am Dienstag (14. Juni) hatte es ein Urteil in dem Fall gegeben. Ein 32-Jähriger war wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er soll mit rund 30 weiteren Angreifern den 37-Jährigen getötet haben. (tw)
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