Heftige SummeKölner Autohändler (52) verurteilt – Deals nach Russland brachten ihm 4,7 Mio. Euro

Blick aus dem Unicenter in Köln auf das Gerichtsgebäude an der Luxemburger Straße.

Vor dem Kölner Amtsgericht wurde ein Autohändler nun verurteilt. Das Amtsgericht liegt an der Luxemburger Straße, hier ein Foto des Gebäudes aus dem Sommer 2021, vom Unicenter aus fotografiert.

Mit einer Bewährungsstrafe und einigen Auflagen ist ein Kölner Autohändler einer Haftstrafe entgangen. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt.

von Thomas Werner  (tw)

Ein Autohändler verkauft seine Autos – und wird dafür vor Gericht verurteilt. Klingt merkwürdig, ist aber unter gewissen Umständen die Realität. Eine, die nun einen Kölner Autohändler eingeholt hat.

Vor dem Kölner Amtsgericht wurde der 52-Jährige am Mittwoch (24. April 2024) zu zwei Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt – was das Gericht in Köln strafmildernd wertete

Der Grund: Der Autohändler verkaufte seine Wagen, vornehmlich aus dem Luxus-Sektor, nach Russland. Dabei soll er nach Ansicht des Gerichts vorsätzlich die von der EU verhängten Wirtschaftssanktionen umgangen haben.

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Denn: Laut den von der EU verhängten Sanktionen ist der Verkauf von Kraftfahrzeugen ab einem Wert von 50.000 Euro und der Verkauf von Motorrädern ab 5000 Euro in das Land von Präsident Wladimir Putin verboten.

Der Kölner machte es trotzdem – zwischen April und Oktober 2022 habe er 38 Luxuswagen und zwei Motorräder nach Russland verkauft. Der Gesamtwert der Exporte betrug den Angaben zufolge rund 4,7 Millionen Euro.

Vor dem Kölner Amtsgericht, an dem erst einen Tag zuvor ein brutaler Ohrbiss an Karneval 2022 verhandelt wurde, bestritt der Angeklagte zunächst, dass er die Autos nach Russland verkauft habe. „Die meisten Verkäufe gingen an Autohändler in Belarus“, sagte sein Verteidiger. Später räumte der Mann aber ein, dass er einen Weiterverkauf nach Russland billigend in Kauf genommen habe.

Die Beweislast gegen den Angeklagten war aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht erdrückend. So seien die Rechnungen des angeklagten Autohändlers an russische Adressen gerichtet gewesen. Von russischen Konten seien sie beglichen worden.

Zudem führte die Staatsanwaltschaft an, dass die Fahrzeuge nach dem Verkauf allesamt in Russland zugelassen worden seien.

Gut für den Angeklagten: Das Gericht zog strafmildernd heran, dass dem 52-jährigen, der sich auf den Verkauf von Luxusautos nach Russland spezialisiert hatte, mit Russlands Angriff auf die Ukraine und den anschließenden Sanktionen von jetzt auf gleich das Geschäftsmodell weggebrochen sei. Zudem habe es sich bei den Fahrzeugen nicht um kriegstaugliche Ware gehandelt.

Allerdings kommt auf ihn neben der Bewährungsstrafe noch mehr zu: Das Gericht machte noch eine Zahlung von 20.000 Euro an die Staatskasse zur Auflage. Zudem soll der Mann 200 Stunden soziale Arbeit ableisten. (mit dpa)