Zwei einstige Mitglieder der Kölner Burschenschaft Germania sowie eines der Normannia Heidelberg sind wegen eines judenfeindlichen Übergriffs verurteilt worden.
„Judensau“Antisemitismus-Skandal: Gericht verurteilt Kölner Burschenschafter

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Im Haus der Burschenschaft Normannia aus Heidelberg wurde ein Mann physich und verbal angegriffen. Unter den Tätern waren zwei Verbindungsstudenten der Kölner Burschenschaft Germania.
Drei von vier angeklagten Männern (zwischen 22 und 28) sind am Donnerstag (8. Dezember 2022) vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.
Sie hatten 2020 einen anderen Mann (25) antisemitisch verunglimpft und ihn mit ihren Gürteln geschlagen. Zwei der verurteilten Männer waren zur Tatzeit aktive Verbindungsstudenten der Kölner Burschenschaft Germania.
Köln: Gericht verurteilt Burschenschafter der Germania
Die Tat soll sich in der Nacht zum 29. August 2020 ereignet haben. Damals wurde in der Heidelberger Burschenschaft Normannia die Stiftungsfeier begangen, bei der auch Gäste aus anderen Burschenschaften zugegen waren – auch aus Köln.
Zwei damalige Verbindungsstudenten der Kölner Burschenschaft Germania sowie ein Student aus Heidelberg sollen nach Ansicht des Gerichts auf einen 25-jährigen Burschenschafter mit Gürteln eingeprügelt, ihn mit Geldmünzen beworfen und mit antisemitischen Beleidigungen übersät haben.
Die Wörter „Judensau“ und „Drecksjude“ sollen dabei gefallen sein. Es heißt, das 25-jährige Opfer habe zuvor gesagt, dass seine Großmutter Jüdin gewesen sei. Nach dem Vorfall in den frühen Morgenstunden wandte sich der Geschädigte an die Polizei.
Das sogenannte „Gürteln“ soll bei der Normannia Heidelberg zur „Tradition“ gehört haben.
Viele Zeugen gaben vor Gericht an, sich an den Abend aufgrund des exzessiven Alkoholkonsums nicht mehr genau erinnern zu können. Auch die Angeklagten verwiesen auf Erinnerungslücken, der Rechtsbeistand plädierte für Freispruch – was bei einem der vier Angeklagten auch Erfolg hatte.
Staatsanwalt Thomas Bischoff hatte zuvor zehn bis zwölf Monate wegen Körperverletzung sowie Beleidigung gefordert. Am Ende des dreitägigen Prozesses entschied die Richterin jedoch auf eine Bewährungsstrafe über acht Monate sowie 30 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Richterin sprach in ihrer Begründung von einer „toxischen Mischung aus Weltanschauung und Suff“. Strafmildernd wirkte sich der Umstand aus, dass die Verurteilten zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten waren. (jm)
Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version des Artikels hatte EXPRESS.de berichtet, dass die Richterin neben der Bewährungsstrafe auch auf 30 Tage gemeinnützige Arbeit entschieden habe. Das ist falsch, richtig sind 30 Stunden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.