Post aus 2016Warum viele Kölner Falschparker erst jetzt bestraft werden

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Wer 2016 oder 2017 falsch geparkt hat, kann derzeitig einen Kostenbescheid von der Stadt erhalten. Unser Symbolbild zeigt ein Knöllchen der Stadt Köln von Januar 2020.

Köln – Einige Kölner haben in den letzten Monaten Post von der Stadt bekommen und dürften sich ziemlich gewundert haben.

Sogar in den sozialen Netzwerken machten viele ihrem Ärger Luft und fragten die Community nach Rat.

Denn wer in den Jahren 2016 und 2017 sein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt hat, bekam jetzt die Quittung dafür.

Kölner Falschparker erhalten Kostenbescheide von 2016 und 2017

Doch dabei handelt es sich nicht um die üblichen Knöllchen, also Bußgeldbescheide. Die Betroffenen erhalten sogenannte „Kostenbescheide wegen Halterhaftung” durch Falschparken sowie dadurch entstandene Mahnungen.

Kostenbescheide wegen Halterhaftung treten nach dem Straßenverkehrsgesetz dann ein, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte oder die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordert. Dann wird der Halter des Fahrzeugs dazu aufgefordert, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Viele Kölner haben in der letzten Zeit Kostenbescheide von 2016 oder 2017 erhalten.

Jetzt werden die Betroffenen also drei bis vier Jahre später zur Kasse gebeten.

Handelt es sich dabei etwa um einen Fehler der Stadt, dass so viele Jahre später die Bußgelder eingefordert werden?

Tatsächlich handele es sich dabei nicht um einen Fehler, erklärt auf EXPRESS-Anfrage eine Sprecherin der Stadt Köln. Die Festsetzungsfrist für einen Kostenbescheid betrage vier Jahre nach Vollendung des Kalenderjahres, in dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

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Auch für Mahnungen sei die Frist noch nicht abgelaufen. Denn hier betrage die Vollstreckungsverjährung für Kostenbescheide nach deren Festsetzung sogar fünf Jahre.

Somit befindet sich die Stadt noch im festgesetzten zeitlichen Rahmen.

Kölner erhalten drei bis vier Jahre alte Bußgelder

Auch die späte Bearbeitung der Kostenbescheide könne laut der Stadt Köln schon mal vorkommen. Im aktuellen Fall könnte eine Software-Umstellung in der zuständigen Abteilung dafür verantwortlich sein.

Das bedeutet, dass ein neues Programm für die Bearbeitung der Fälle installiert wurde. „Daher besteht die Möglichkeit, dass Kostenbescheide zeitverzögert gefertigt und zugestellt werden”, erklärt die Sprecherin.

Wie viele Fälle das nun tatsächlich betrifft, könne die Stadt nicht genau erfassen.

Das sagt der Anwalt: So sollten Betroffene jetzt vorgehen

Viele der betroffenen Kölner fragen sich in den sozialen Netzwerken jetzt, wie sie mit den Kostenbescheiden umgehen sollen.

Herr Petersohn, Anwalt für Verkehrsrecht, rät dazu, die Gebühren zu zahlen. „Die Fristen wurden gesetzeskonform eingehalten", erklärt er.

Wenn der Halter des Fahrzeugs im Falle der Mahnung nicht auf den ersten Bescheid geantwortet hat, sei das rechtens.

Sollten die Betroffenen Bedenken haben und einen drei bis vier Jahre alten Fall nicht mehr rekonstruieren können, bestehe die Möglichkeit, bei der Stadt Einsicht in die Bußgeldakte zu beantragen. 

Das gehe jedoch nur durch einen Anwalt. „Die Kosten dafür wären unsachgemäß im Vergleich zu der Zahlung des Kostenbescheides”, fügt er hinzu.