Am Kölner Landgericht und im Bereich der Kölner Universität finden derzeit Bauarbeiten statt. Auch die Brücke über die Luxemburger Straße ist betroffen.
Kölner LandgerichtHier kommt man erstmal nicht mehr rüber – Brückenrampe abgerissen
Die Fußgängerbrücke über die Luxemburger Straße zwischen dem Landgericht und der Greinstraße ist vorerst nicht mehr in voller Länge passierbar.
Dies wird voraussichtlich bis Ende April der Fall sein, teilt die Universität Köln mit. Anschließend soll eine vorübergehende Lösung errichtet werden, bis die Stadt einen neuen ebenerdigen Fußgängerüberweg gebaut hat.
Brückenrampe stört – Universität Köln baut neues Gebäude
Am Montag (18. März 2024) begannen die Baumaßnahmen – der Zugang zur Fußgängerbrücke wurde entfernt.
Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gebäudes für die chemischen Institute an der angrenzenden Greinstraße. Das Problem: Die Brückenrampe sei ein Hindernis für die Lastwagen, die zur Baustelle wollen, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Der neue Gebäudekomplex wird modernste Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen ermöglichen. Außerdem soll er durch den Einsatz moderner Gebäudetechnik erheblich zur Verbesserung der Energie- und Klimabilanz der Universität beitragen.
Die Schließung des Zugangs wird voraussichtlich bis zum 26. April 2024 andauern, bis eine neue Treppe errichtet wird. Es wird nicht erwartet, dass dies den Straßenverkehr auf der Luxemburger Straße beeinträchtigt.
Während dieses Zeitraums ist das Überqueren der Luxemburger Straße von der Seite der Greinstraße aus nicht möglich. Die Überquerung von der gegenüberliegenden Seite (Landgericht) ist nur noch bis zur Haltestelle der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) möglich. Eine Umleitung über den ebenerdigen Fuß- und Radweg an der Kreuzung von Luxemburger Straße und Universitätsstraße wird ausgeschildert.
Mit Abriss der Rampe wird eine Nutzung der Brücke aus Richtung der Greinstraße dann ab April wieder über die Interimstreppe möglich sein. Eine barrierefreie Querung ist nach Herstellung eines ebenerdigen Übergangs durch die Stadt Köln möglich. Der Abriss der gesamten Brücke erfolgt nach Herstellung dieses neuen Fuß- und Radwegübergangs im Bereich der jetzigen Brückenquerung. (mt/red)