Mammut-Prozess in KölnNach „letztem Wort“: Urteil gegen Thomas Drach gefallen

Nach fast zwei Jahren ist in Köln der Prozess gegen Deutschlands wohl bekanntesten Schwerverbrecher zu Ende gegangen. Zuvor hatte Thomas Drach das „letzte Wort“ ergriffen.

Im Prozess gegen Thomas Drach wegen mehrerer Raubüberfälle auf Geldtransporter ist am Donnerstag (4. Januar 2024) das Urteil fallen. Am 100. Verhandlungstag im Kölner Landgericht hatte der Reemtsma-Entführer zuvor das „letzte Wort“ ergriffen.

„Ich erwarte einen glasklaren Freispruch“, sagte Drach. Und kündigte an: „Sollte ich verurteilt werden, werde ich sofort bei einer unabhängigen Staatsanwaltschaft Anzeige deswegen erstatten.“

Köln: Prozess gegen Thomas Drach unter hohen Sicherheitsvorkehrungen

Nach dem letzten Wort hatte der Richter die Sitzung zunächst unterbrochen. Am späten Vormittag dann das Urteil: 15 Jahre Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung!

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte Schwerkriminelle in den Jahren 2018 und 2019 Geldtransporter in Köln, am Flughafen Köln/Bonn sowie in Frankfurt am Main überfiel und dabei auch auf Sicherheitsleute schoss.

Der Prozess gegen Deutschlands wohl bekanntesten Schwerverbrecher lief seit fast zwei Jahren unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. An jedem Verhandlungstag wurde das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt. Drach wurde in der Regel per Hubschrauber von der JVA Köln her eingeflogen. Wie auch am Donnerstagmorgen.

Der Angeklagte Thomas Drach wird von drei Spezialkräften begleitet.

Der Angeklagte Thomas Drach (2. v. r) kommt am Donnerstagmorgen (4. Januar 2024) mit dem Hubschrauber auf dem Gelände des Justizzentrums Köln an und wird von Spezialkräften zum Gericht geführt.

Laut Anklage soll der Angeklagte 2018 und 2019 vier spektakuläre Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg begangen haben.

Der 63-Jährige war zudem wegen versuchten Mordes angeklagt: Bei zwei der Taten soll er auf Geldboten geschossen haben, die beiden Männer erlitten schwere Verletzungen. Drach bestritt im Prozess alle Vorwürfe.

Plädoyers: Kölner Staatsanwaltschaft fordert für Drach 15 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte für Drach eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Damit würde er nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt und dort weiter hinter Gittern sitzen.

Die Staatsanwältin sah es in ihrem Plädoyer als „zweifelsfrei erwiesen“ an, dass Thomas Drach drei der angeklagten Überfälle begangen und dabei knapp 142.000 Euro erbeutet hat. Lediglich die Tat in Limburg sei ihm nicht nachzuweisen.

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Die Verteidiger beantragten Freispruch für ihren Mandanten. Drach sei an keinem der Tatorte erkannt oder von Zeugen identifiziert worden.

Drach hatte 1996 den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und nach 33 Tagen wieder freigelassen – gegen ein Lösegeld von 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken. Für die Tat war er zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (mit dpa)