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Kölner will Satzung ändernWarum darf mein Hund nicht auf den Friedhof?

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Peter Lemke will seine Hündin Lotti endlich wieder mit auf den Friedhof nehmen dürfen.

von Philipp Meckert (pm)Chris Merting (mert)

Köln – Köln hat 55 städtische Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von knapp 1000 Fußballfeldern. Eins haben alle Gottesacker gemeinsam: Bellos müssen draußenbleiben!

Das Mitführen von Tieren (ausgenommen Blindenhunde und Behinderten-Begleithunde) ist laut Kölner Friedhofssatzung nicht gestattet. Das will jetzt ein Herrchen ändern.

Peter Lemke hält das Hundeverbot für unnötig

Peter Lemke heißt der Mann, 52 Jahre alt, Ingenieur. Wir treffen ihn mit seiner Mischlingshündin Lotti vorm Melaten-Friedhof. Zwei plakative „Hunde verboten!“-Schilder stehen nahe Eingang zur Trauerhalle, für Lemke und Lotti heißt es deshalb: Stopp!

Lesen Sie hier, warum die Kölner Polzeihunde die Allzweckwaffe der Behörde sind.

„Ich halte das Hundeverbot für unnötig“, sagt er. „Ich bin überzeugt, dass alle Kölnerinnen und Kölner, die gerne mit ihrem Hund einen Friedhof besuchen wollen, sich der Würde des Ortes bewusst sind und die Friedhöfe nicht zum Gassigehen missbrauchen.“

In anderen Städten sind Hunde auf Friedhöfen erlaubt

Deshalb schrieb Lemke einen Brief an die Stadt, genauer an den „Ausschuss für Anregungen und Beschwerden“: „Ich möchte, dass die Friedhofssatzung geändert wird und es grundsätzlich erlaubt ist, mit Hunde Friedhöfe zu besuchen.“ Natürlich müssten dann an den Eingängen Kotbeutelhalter hängen, so wie es sie in Kölner Parks gibt.

Fiffis auf dem Friedhof? Die sind in anderen NRW-Städten erlaubt: „Wenn ich in Münster meinen verstorbenen Vater besuche, ist Lotti  dabei“, sagt er.

Es können Bußgelder in Höhe von 500 Euro fällig werden

Und was sagt die Stadtverwaltung? „Auf Kölns Friedhöfen waren Hunde noch nie erlaubt“, betont Grünflächen-Amtsleiter Manfred Kaune. „Wer einen Hund dabei hat, kann mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro belegt werden. Das ist aber noch nie geschehen. Unsere Mitarbeiter sprechen die Besucher freundlich an, bitte ohne Hund zu kommen.“

Das Erzbistum macht eine Ausnahme

Immerhin: Tierische Ausnahmen macht das Erzbistum, das fünf eigene Friedhöfe in Köln hat. Bello am Grab? Okay!

„Wenn der Verstorbene eine enge Beziehung zum Hund hatte oder Angehörige keine Möglichkeit sehen, das Tier abzugeben, erhalten sie eine Ausnahmegenehmigung“, erklärt Pressereferentin Sarah Meisenberg. „Das ist für uns ein Zeichen von Menschlichkeit.“

(exfo)