„Lage macht mich krank“Kölnerin (82) soll raus aus Wohnung – Anwalt zückt seine letzte Karte

Umzugskartons stehen in einer Wohnung.

Umzugskartons stehen in einer Wohnung. Das Symbolfoto wurde am 1. August 2022 in Bremen gemacht.

Einer Kölnerin (82) drohte die Zwangsräumung. Doch ihr Anwalt zückte seine letzte Karte.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Es ist 21 Uhr, als die Kölnerin Maria K. (82) den erlösenden Anruf erhält: Ihr Räumungstermin, der für den folgenden Vormittag angesetzt war, ist aufgeschoben worden!

Ihrem Anwalt Dr. Günter Hackstein ist es auf den letzten Drücker gelungen, die Räumung zu stoppen. Dazu hatte er sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – eines der obersten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland – gewandt!

Kölnerin (82) soll raus aus Wohnung – Zwangsräumung einstweilig gestoppt

Maria K. wohnt seit fast 22 Jahren in der Wohnung in Köln-Holweide. Es ist ihr Zuhause, mit dem sie viele Erinnerungen verbindet. Unter anderem hat sie hier ihren Sohn bis zu dessen Tod im Herbst 2021 gepflegt.

Doch die 82-Jährige soll raus aus der Wohnung. Nur dank ihres Anwalts konnte eine Zwangsräumung – und somit eine mögliche Unterbringung der Rentnerin in einer städtischen Notunterkunft – im allerletzten Moment einstweilig gestoppt werden.

„Der zivilrechtliche Weg war erschöpft, da das Kölner Landgericht am 8. Januar 2024 die Räumung bewilligt hatte“, erklärt Günter Hackstein. „Ich hatte darauf vertraut, dass das Landgericht aufgrund meiner Beschwerde einen Gutachter einschaltet, ob für meine Mandantin eine Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn sie zwangsgeräumt wird.“

Der Kölner Rechtsanwalt weiter: „Wir hatten mehrere Atteste vorgelegt, die bezeugen, dass sie so psychisch krank ist, dass sie eine Zwangsräumung nicht überstehen, zusammenbrechen würde und suizidgefährdet sei.“

Mietkürzung hatte für 82-jährige Kölnerin schwere Folgen

Maria K. lebt in einem Haus, das in die Jahre gekommen ist. Wegen mehrerer behaupteter Mängel hatte sie die Miete gemindert. Als die Summe des Rückstandes zwei Warmmieten überstiegen hatte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis – was möglich ist – sowohl fristlos als auch fristgemäß.

„Ich bin in eine Lage gekommen, die mich krank macht“, sagt die 82-Jährige gegenüber EXPRESS.de. Die drohende Räumung hängt wie ein Damoklesschwert über ihr. Auch die damit verbundenen Gerichtsprozesse zehren an ihr, auch finanziell.

Amtsgericht verurteilt Kölnerin zur Räumung – Vergleich vor Landgericht

Weil sie trotz Kündigung nicht auszog, war es zur Räumungsklage gekommen. Den Prozess vor dem Kölner Amtsgericht verlor sie. „Sie ist mit der Behauptung, es lägen Wasserschäden vor, gescheitert. Sie konnte die Schäden nicht ausreichend vortragen“, so Rechtsanwalt Carlheinz Kersten, der den Vermieter vertritt. Im von Frau K. angestrengten Berufungsverfahren sei das Landgericht der Begründung des Amtsgerichts gefolgt.

Einen Vergleichsvorschlag (Verlängerung der Räumungsfrist um drei Monate) hatte die Rentnerin abgelehnt. Den Vergleich handelten die beteiligten Anwälte dann jedoch aus. Maria K. behauptet, dass dies ohne ihre Kenntnis erfolgt sein soll.

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„Es ist im Vorfeld einiges schief gelaufen“, so ihr jetziger Rechtsanwalt Günter Hackstein. So sei nie inhaltlich nachgeprüft worden, ob die Mängel bestehen.

Nach Rüge durch Kölner Anwalt: Bundesgericht reagiert direkt

Hackstein spielte schließlich die letzte Karte aus: Er wandte sich an das Bundesgericht und rügte eine Verletzung des Artikel 2 des Grundgesetzes, wo nach jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Und das Bundesverfassungsgericht entschied innerhalb weniger Stunden!

„Es hat die Räumung einstweilen eingestellt – für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten“, erklärt Günter Hackstein. Für die 82-jährige Maria K. bedeutet das ein kurzes Aufatmen. Denn jetzt, so ihr Anwalt, würden die Richter und Richterinnen in Karlsruhe anhand der Akten des Kölner Amts- sowie Landgerichts entscheiden, ob die Beschwerde akzeptiert wird oder nicht.

Bundesverfassungsgericht: Hopp oder top für Kölner Rentnerin

Wenn ja, wird der Fall ans Landgericht Köln zurückverwiesen. Günter Hackstein: „Wenn das Bundesverfassungsgericht jedoch gegen meine Mandantin entscheidet, ist es das Aus.“

Weiter erklärt er: „Soweit aber bei Erfolg der Verfassungsbeschwerde anschließend gutachterlich bestätigt wird, dass meine Mandantin aufgrund ihrer psychischen Konstitution, ihres übrigen Gesundheitszustandes und ihres Alters nicht in der Lage ist, eine Zwangsräumung ohne Schaden für ihre Gesundheit oder ihr Leben zu überstehen, kann sie in der Wohnung verbleiben. Allerdings müsste sie sich wohl medizinisch und psychiatrisch behandeln lassen.“

Anwalt des Kölner Vermieters: Konnte keine Mängel in Wohnung feststellen

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt jetzt abzuwarten“, so Vermieter-Anwalt Carlheinz Kersten. Gegenüber EXPRESS.de erklärt er, dass sein Mandant aufgrund der Mietkürzungen durch Frau K. damals mehrmals vergeblich versucht habe, sich persönlich von den behaupteten Wasserschäden zu überzeugen. Doch die Mieterin habe weder auf Klingeln an der Wohnungstür noch auf Telefonanrufe reagiert.

Kersten: „Schließlich wurde ihr über den Mieterverein eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie mit meinem Mandanten einen Besichtigungstermin vereinbaren und wahrnehmen sollte. Diese Besichtigung fand schließlich statt, durch Wassereinfall verursachte oder sonstige Mängel konnte dabei mein Mandant nicht feststellen.“