Ein kurioser Fall wurde vor dem Kölner Landgericht verhandelt: Ein Freizeit-Fußballtorwart wollte Schmerzensgeld von einem Mitspieler, da er angeblich durch einen Schuss von diesem verletzt wurde.
Kurioser Fall in KölnWeil sein Mitspieler „superstark“ schoss: Torwart fordert Schmerzensgeld

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Ein kurioser Fall landete vor dem Kölner Landgericht: Ein Freizeit-Torwart wurde laut eigenen Aussagen von einem Schuss eines Mitspielers mutwillig verletzt. Das Symbolfoto wurde während eines Kreisligaspiels in Nürnberg am 2. Mai 2024 aufgenommen.
In Deutschland und vielen weiteren Ländern Europas dreht sich aktuell beinahe alles um die Fußball-EM. Wer holt sich den Titel? Welche Spieler überzeugen, welche enttäuschen?
Einige Topstars wie Frenkie de Jong (Niederlande, Knöchelverletzung), Lucas Hernández (Frankreich, Kreuzbandriss), David Alaba (Österreich, Kreuzbandriss) oder Gavi (Spanien, Kreuzbandriss) konnten wegen Verletzungen hingegen gar nicht mitwirken. Verletzungen gehören zum Sport dazu, das Risiko sollte allen Akteurinnen und Akteuren bekannt sein – auch im Amateursport. Ein Fall ist jetzt aber vor dem Kölner Landgericht gelandet.
Fall vorm Kölner Landgericht: Torwart fordert Schmerzensgeld
Worum ging es? Im Juni 2021 kickten mehrere Arbeitskollegen auf einem Kleinfeld zusammen. So auch der Ankläger, der als Torwart agierte, und der Beschuldigte, der als Feldspieler vor den Ball trat. Beim Einschießen sei es laut des Keepers dann zur verhängnisvollen Situation gekommen.
Der Beklagte habe dem Torwart vorher angekündigt, ihn mit einem „superstarken Schuss“ selbst „ins Tor zu befördern“. Als sich der Torwart dann auf einen Schuss eines weiteren Spielers fokussierte, habe der beklagte Feldspieler die Unaufmerksamkeit ausgenutzt und aus kürzester Distanz einen Schuss in Richtung des Kopfes vom Keeper abgefeuert.
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Dieser habe den Ball reflexartig mit dem rechten Arm noch abwehren können, wobei er ein „Knirschen bzw. Knacken“ im Schulterbereich vernommen habe. Er habe das Spiel daraufhin abgebrochen und sei nach Hause gegangen. Bei einer Arztuntersuchung sei ihm dann zunächst fälschlicherweise ein chronisches Schmerzsyndrom der Schultermuskulatur diagnostiziert worden.
Im Februar 2022, also rund acht Monate nach dem Vorfall, sei ihm dann bei einem auf Schulter spezialisierten Traumatologen ein sogenannter Abriss am Oberrand der Gelenkpfanne diagnostiziert worden.
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Der Hobby-Torwart forderte vorm Kölner Landgericht von seinem Arbeits- und Hobbyfußballkollegen ein Schmerzensgeld von 12.500 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie materiellen Schadensersatz für Fahrtkosten zu Reha- und Physiotherapiesitzungen.
Kölner Landgericht schmettert Klage von Hobby-Keeper ab
So viel zur Darstellung des Torhüters – aber wie äußerte sich der beklagte Feldspieler vor Gericht? Laut seinen Aussagen sei es bei dem besagten Freizeitkick vor drei Jahren ganz anders abgelaufen.
Es habe ein übliches Warmschießen des Keepers von der Mittellinie aus stattgefunden, den angesprochenen Schuss aus nächster Nähe habe es nicht gegeben. Der Torwart habe das gesamte Spiel über im Kasten gestanden, Anzeichen für eine Verletzung habe es keine gegeben.
Und selbst wenn es durch einen Abschluss des Beklagten zur Verletzung des Torhüters gekommen sei, habe es sich bei dem Schuss um eine typische und von den Regeln des Spiels gedeckte Aktion gehandelt. Das Kölner Landgericht sah es ähnlich, denn die Klage wurde letztendlich vollumfänglich abgewiesen.
So habe weder eine unerlaubte Handlung des Beklagten vorgelegen, noch konnte eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung erwiesen werden. Wenn es durch einen Schuss des Beklagten zu einer Verletzung gekommen sei, wäre dies durch ein „sozialübliches Verhalten in einer sportlichen Auseinandersetzung geschehen“.
Auch die lange Zeit zwischen dem Vorfall und der letztendlich Diagnose bescherte dem Gericht einige Zweifel am Wahrheitsgrad der vom Kläger dargelegten Geschichte. Verletzungen gehören beim Fußball – und allgemein beim Sport – zum Berufs- bzw. Hobbyrisiko. Das geht nicht nur den Superstars so, sondern auch den tausenden Amateur- und Freizeit-Spielerinnen und -Spielern.