Auf Kölner PolizeirevierMann (20) erbittet Asyl – aber eins hat er dabei nicht bedacht

Symbolbild Bundespolizei

Ein Staatenloser hat bei der Kölner Bundespolizei um Asyl ersucht. Bei dem Foto handelt es sich um ein Symbolbild der Bundespolizei.

So kann es gehen: Ein junger Mann, der bei der Kölner Bundespolizei Asyl suchte, ist hinter Gittern gelandet.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Ein staatenloser Mann (20) hat bei der Kölner Bundespolizei um Asyl gebeten – doch sein Schutzersuchen endete anders als gedacht.

Offenbar hatte der 20-Jährige nicht damit gerechnet, dass auf dem Polizeirevier zunächst seine Identität überprüft wird. Wie die Bundespolizei am Donnerstag (23. Mai 2024) berichtet, spuckte der Computer dabei so einiges über den jungen Mann aus.

Bundespolizei Köln: 20-Jähriger ersucht auf Revier Asyl

Der Staatenlose war am Mittwochabend gegen 18.30 Uhr auf der Dienstelle der Kölner Bundespolizei vorstellig geworden. Laut Asylgesetz kann bei einer Ausländerbehörde, bei der Bundespolizei oder bei der Polizei eines Landes um Asyl nachsucht werden. In den Fällen ist die Person unverzüglich an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

So hatte es sich wahrscheinlich auch der 20-Jährige gedacht. Dort, wo er dann jedoch untergebracht wurde, haben die Fenster Gitter.

Auf Schutzersuchen folgt Festnahme durch Kölner Bundespolizei

Denn als die Bundespolizeikräfte auf dem Revier bei ihm eine Identitätsfeststellung durchgeführten, kam raus, dass gegen den staatenlosen Mann ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung vorlag. Außerdem ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Nötigung.

Zu Letzterem hätte der Gesuchte eine Ersatzgeldstrafe in Höhe von etwa 552 Euro bezahlen können. Das Geld hatte er aber nicht.

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Doch damit nicht genug. Die Leipziger Staatsanwaltschaft suchte den 20-Jährigen auch in fünf aktuellen Aufenthaltsermittlungen, unter anderem wegen Eigentumsdelikten.

Wie EXPRESS.de erfuhr, war der junge Mann 2020 erstmals nach Deutschland eingereist und hatte schon damals einen Asylantrag gestellt. Dazu war er registiert und unter anderem seine Fingerabdrücke genommen worden. 2022 wurde dann sein Asylantrag abgelehnt. Jetzt wollte er wieder einen stellen.

Einsatzkräfte der Kölner Bundespolizei vollstreckten die gegen den 20-Jährigen vorliegenden Haftbefehle und überstellten den Mann dem Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Köln. Nachdem er erst in der Polizeizelle saß, befindet er sich, nachdem er dem Haftrichter vorgeführt wurde, in der JVA in U-Haft.