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Trick bei Zoobrücke fällt aufMillionen-Strafe für Kölner Firma verhängt

Blick auf die Kölner Zoobrücke, einige Autos sind dort unterwegs.

Bei der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke Anfang 2017 soll es illegale Absprachen gegeben haben. Das Foto wurde im Oktober 2021 aufgenommen.

Illegale Absprachen rund um eine Ausschreibung in Köln werden für Strabag jetzt teuer.

Wegen verbotener Absprachen bei einer Ausschreibung für die Sanierung einer Kölner Rheinbrücke hat das Bundeskartellamt gegen das Bauunternehmen Strabag (Köln) eine Geldbuße in Höhe von 2,8 Millionen Euro verhängt. Die Strafe wurde am Mittwoch (6. November 2024) offiziell bestätigt.

Wie die Behörde mitteilte, gab es die Absprachen bei der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke Anfang 2017.

2,8 Mio. Euro Strafe für Strabag – Absprachen bei einer Ausschreibung

Mitarbeitende der Unternehmen Strabag und Kemna Bau Andreae (Pinneberg) hatten demnach vereinbart, dass Kemna bei der Ausschreibung ein Scheinangebot abgibt, damit eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag den Zuschlag erhält. Als Gegenleistung hatte Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten.

Die deutsche Strabag AG mit Hauptsitz in Köln befindet sich zu 100 Prozent im Besitz der Strabag SE (Österreich). Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen „die Nr. 1 im deutschen Verkehrswegebau“.

Hier lesen: Kölner Brücke muss teilweise erneuert werden – wegen Sperrung droht Verkehrs-Chaos

Die Ermittlungen waren durch einen anonymen Hinweis in Gang gekommen. Das Verfahren gegen Kemna wurde unter Anwendung einer Kronzeugenregelung schließlich eingestellt: Kemna hatte mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Erst durch die von Kemna vorgelegten Beweismittel sei der Nachweis der Tat ermöglicht worden, teilte die Behörde weiter mit.

Die Strabag AG habe während des Verfahrens ebenfalls kooperiert und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist laut Bundeskartellamt rechtskräftig.

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Laut Bundeskartellamt sind solche sogenannten Submissionsabsprachen strafbar. Für die Verfolgung der Unternehmen ist das Bundeskartellamt, für die Verfolgung der beteiligten Personen die Staatsanwaltschaft zuständig.

Im vorliegenden Fall hatte das Kartellamt im September 2021 gemeinsam mit Kripo und Staatsanwaltschaft Köln eine Durchsuchungsaktion durchgeführt. Über den aktuellen Stand der strafrechtlichen Ermittlungen wurde zunächst nichts bekannt. (dpa)