Der brutale Mord am 15-jährigen Dara in Köln: Am Mittwoch (18. Dezember 2024) sind die Urteile gegen die Angeklagten gefallen.
„Das war arbeitsteilige Tötung“Mordfall Dara (†15) aus Köln – hohe Strafen gegen zwei Täter
Lebenslange Haft für einen der Haupttäter im Mordfall um Dara (†15) aus Köln!
Die Tat hatte im März 2024 für Fassungslosigkeit gesorgt, Dara war tot am Mülheimer Hafen gefunden worden. Die Urteile wurden am Mittwochvormittag (18. Dezember 2024) vor dem Kölner Landgericht gesprochen.
Urteile im Mordfall um Dara (†15) aus Köln gesprochen
Anders als beim Prozessauftakt, als der Saal wegen Tumulten geräumt werden musste, blieb es ruhig, als der Vorsitzende Richter die Strafen verkündete. Erst im Anschluss hämmerte der Angeklagte Ahmet Y. (27) mit der Faust auf den Tisch und schrie: „Ich hab' das nicht getan!“
Daras Schwester kreischte „Du hast meinen Bruder getötet“ zurück, viele im Publikum sprangen auf und Daras Mutter schrie immer wieder den Namen ihres Sohnes.
Kurz zuvor waren Ahmet Y. und Joshua M. (19) wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu lebenslänglich beziehungsweise neun Jahren Haft verurteilt worden. Joshua M. nach Jugendstrafrecht. Der 19-Jährige hatte im Prozess zunächst geschwiegen, am 28. November aber ein Geständnis abgelegt.
Laut Gericht hat Joshua M. den 15-jährigen Dara am 10. März am Mülheimer Hafen mit vier wuchtigen Stichen in die Brust getötet, während Ahmet Y. mit einer Schrotflinte auf das Opfer zielte. Richter Ansgar Meimberg in der Urteilsbegründung: „Das war arbeitsteilige, vorsätzliche Tötung.“
Marcel M. (19) wurde unter anderem wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er war bei der Tötung nicht dabei. Semih D. (20), der als einziger nicht vorbestraft ist, befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß. Er wurde jetzt lediglich wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt. So hatte er mit Marcel M. an einer Tankstelle Grillanzünder gekauft, mit dem später die Kleidung von Dara verbrannt wurde.
„Die Mörder von Dara verdienen ohne weiteres die Höchststrafe“, sagte der Richter anschließend. An Joshua M. gerichtet, erklärte Ansgar Meimberg, dass aber ohne dessen Angaben die letzten Minuten von Dara nicht hätten geklärt werden können. „Er hat sich selbst massiv belastet“, hielt der Richter dem 19-Jährigen zugute. Sein Geständnis sei durch die Beweisaufnahme größtenteils bestätigt worden.
Anders die Einlassung von Ahmet Y. Die sei größtenteils widerlegt worden. So hatte der 27-Jährige unter anderem behauptet, er habe nicht gewusst, dass Joshua ein Messer dabei hatte. Dieser erzählte aber vor Gericht, dass er das Messer immer dabei hatte und das hätten auch alle gewusst.
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Mit der lebenslangen Haft für Ahmet Y. folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Bastian Blaut hatte in der vergangenen Woche bei seinem Plädoyer von einer kaltblütigen Tat gesprochen.
Köln: Urteilsverkündung unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen
Die Leiche von Dara war am 11. März von einem Spaziergänger entdeckt worden. Am Abend zuvor hatten die Täter ihn mit Gewalt gezwungen, mit zum Mülheimer Hafen zu kommen. Dort war der 15-Jährige getötet, seine Kleidung anschließend verbrannt worden.
Motiv für den Mord an dem 15-Jährigen: Wut und Rache! Dara hatte als sogenannter Läufer für Ahmet Y., Joshua M. und Marcel M. Drogen im Mülheimer Stadtgarten verkauft und war kurz vor seinem Tod zur Konkurrenz gewechselt. Deshalb kam es zu erheblichen Spannungen, unter anderem wegen Reviergrenzen und mitgenommenen Kunden.
Auch ging es um 700 Euro Schulden und darum, dass Dara in einem Prozess am Amtsgericht wegen Drogenhandels gegen den Mitangeklagten Marcel M. ausgesagt und sich dadurch eine mildere Strafe verschafft hatte. Am Mordabend sollte Dara bestraft werden.
Die Urteilsverkündung fand unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen statt, Zahlreiche Justizwachtmeister und -meisterinnen waren vor Ort, positionieren sich auch im Zuschauerbereich. Das Publikum wurde erst in den Saal gelassen, als die Angeklagten bereits auf ihren Plätzen saßen.
Am Ende mahnte der Richter, dass jetzt Raum für Trauer bei den Angehörigen des Opfers und der Verurteilten sei, aber ohne andere zu belästigen oder ihnen Leid zuzufügen. „Es hat hier schon zuviel Leid gegeben“, sagte er.