Weil er mit einem Hammer auf seine duschende Frau einschlug, muss ein Familienvater (38) für viele Jahre hinter Gitter. Das Urteil fiel jetzt vor dem Kölner Landgericht.
Attacke auf EhefrauKnast-Urteil für Familienvater (38) in Köln: „Wer so einschlägt, will vernichten“
Er soll versucht haben, seine Frau unter der Dusche zu töten: Jetzt ist das Urteil gegen einen zweifachen Vater (38) gefallen – er muss zehn Jahre ins Gefängnis! Das Kölner Landgericht sprach ihn unter anderem des versuchten Mordes schuldig.
„Wer so auf das Gesicht eines Menschen einschlägt, der will brachial vernichten“, so der Vorsitzende Richter, Alexander Fühling, am Montag (27. Januar 2025) in der Urteilsbegründung.
Kölner Gericht: Motivsuche für Hammer-Attacke unter der Dusche
Das Gericht hatte im Prozess versucht, die Geschehnisse am Tattag, dem 4. Februar 2024, zu rekonstruieren. Auch auf der Suche nach einem Motiv.
Der Angeklagte soll damals zunächst mit Freunden in Erftstadt bei Köln auf einer sogenannten Herrensitzung Karneval gefeiert haben. Ein Gesprächsthema laut Gericht in der eigentlich von Frohsinn geprägten Atmosphäre: Die kurz zuvor von seiner Frau vollzogene Trennung sowie ihre neue Liebesbeziehung.
Beim Prozessauftakt Ende Oktober hatte der 38-Jährige dazu erklärt: „Das war wie ein Tsunami, der über einen wegging. Sie sagte, sie liebt mich nicht mehr und würde das für die Kinder machen.“
Nach der Heimkehr in das noch gemeinsam bewohnte Haus eskalierte die Situation demnach. Der Angeklagte, der bis dahin ein tadelloses Leben geführt haben soll, ging mit einem schweren Hammer ins Bad.
Mindestens 20 Mal habe der Angeklagte auf Kopf, Gesicht und Oberkörper der Frau geschlagen. Die Wucht sei so groß gewesen, dass das Blut bis an die Decke gespritzt sei. Dem Opfer wurden unter anderem Zähne ausgeschlagen. Im Gesicht sowie an der rechten Hand kam es zu Zertrümmerungen. Dass die Frau den Angriff überlebte, sei „reines Glück“ gewesen, hatte eine Sachverständige in dem Prozess erklärt.
Bluttat in Erftstadt: Kinder mussten Angriff auf Mutter mitansehen
Durch die Schreie der Mutter seien zudem die beiden Kinder ins Badezimmer gekommen, so das Gericht. Es wertete es strafschärfend, dass sie den Angriff mit ansehen mussten. Der sechsjährige Sohn habe noch vergeblich versucht, den Vater wegzuziehen. Dann habe er schließlich Nachbarn alarmiert, die dem Angeklagten nach mehreren Versuchen den Hammer entreißen konnten.
Ein genaues Motiv konnte das Schwurgericht nicht feststellen. Es sei aber wohl bei „gefühlter Enttäuschung, Wut und Demütigung“ zu suchen. Auch habe der Angeklagte es ungerecht gefunden, dass er im Zuge der anstehenden Scheidung den Besitz teilen sollte – obwohl aus seiner Sicht „er das ja alles angespart“ habe.
Trotz erheblicher Alkoholisierung sei der 38-Jährige voll schuldfähig gewesen, wofür das minutenlange Zuschlagen spreche. Den Unterschied zwischen Mord und Totschlag erfahrt ihr oben im Video.
Der Angeklagte habe die Tat zwar eingeräumt, stellte das Gericht fest. Gleichzeitig habe der 38-Jährige aber behauptet, er habe seine Frau weder töten noch verletzen wollen. Das sei nicht als Geständnis zu werten. (iri, dpa)