Millionen-SchadenKölner Apotheke brannte – Urteil gegen 41-Jährigen überrascht

Aus der Apotheke dringt Qualm, davor stehen ein Löschfahrzeug sowie zahlreiche Feuerwehrleute im Bereich der Straße.

Einsatz in Köln-Deutz: Am 16. Dezember 2022 war in einer Apotheke auf der Deutzer Freiheit Feuer ausgebrochen. Der Tatverdächtige stand jetzt vor Gericht. 

In Deutz brannte im Winter eine Apotheke, der Schaden war enorm. Ein  41-Jähriger musste sich dafür vor Gericht verantworten. Das Urteil überrascht.

Er soll in der Apotheke im Alten Rathaus in Deutz einen Schaden von rund einer Million Euro verursacht haben ... Anfang Juli begann vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen den Beschuldigten. Der Vorwurf: besonders schwere Brandstiftung. 

Verurteilt wurde der 41-Jährige deswegen aber nicht! Stattdessen muss er wegen schweren Diebstahls für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem ordnete die 10. Große Strafkammer seine sofortige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. 

Prozess in Köln nach Millionen-Schaden bei Apotheken-Brand

Das Urteil, das bereits am 14. Juli fiel, wurde mit „In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ begründet. Der 41-Jährige ist schwer suchtkrank, stand auch zum Zeitpunkt der Tat unter Drogen. Wegen Schuldunfähigkeit wurde er vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. 

Laut Anklage war der Beschuldigte am frühen Morgen des 16. Dezember letzten Jahres in die Apotheke auf der Deutzer Freiheit eingebrochen, um sie nach lohnenswerter Beute zu durchsuchen. Ein Anwohner hatte gegen 6 Uhr die Polizei alarmiert. 

Demnach hatte ein zunächst unbekannter Mann die Schaufensterscheibe der Apotheke eingeschlagen, war im Geschäfte verschwunden und dann geflüchtet. Weil der Zeuge den Flüchtigen gut beschreiben konnte, war der Tatverdächtige noch in Tatortnähe festgenommen worden. 

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte dem Kölner vorgeworfen, das Feuer in der Apotheke gelegt zu haben, um seine Spuren zu verwischen und seine Flucht zu ermöglichen. Doch der mutmaßliche Plan war in einem Großbrand geendet, die Flammen hatten auf das gesamte Gebäude übergegriffen und für einen Millionen-Schaden gesorgt.

„Der Tatablauf ist abstrus und rational schwer nachvollziehbar“

Im Prozess erklärte der Richter laut „Kölnische Rundschau“ eine schwierige Urteilsfindung: „Der Tatablauf ist abstrus und rational schwer nachvollziehbar.“

So hatte sich der 41-Jährige bei dem Einbruch an der Hand verletzt und hätte daher über einen DNA-Abgleich problemlos identifiziert werden können. Die DNA des mehrfach vorbestraften Drogenkonsumenten befindet sich in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes. (iri)