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Gerichts-Zoff wegen Lüge?Nach über 50 Jahren: Kölner (85) soll aus seiner Wohnung raus

Ein 85-jähriger Kölner soll nach über 50 Jahren aus seiner Wohnung raus. Sein Vermieter hat auf Eigenbedarf geklagt.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Klaus J. (85) nennt bescheidene 33 Quadratmeter sein Zuhause. Er hat keine eigene Toilette, keine Zentralheizung und das Küchenwaschbecken seit Jahren keinen Abfluss. In einem Raum ist der Boden seit einem Bombenangriff im 2. Weltkrieg abgesackt.

Dennoch muss der Kölner um seine Wohnung kämpfen! Sein Vermieter hat ihm wegen Eigenbedarfs gekündigt. Seine Tochter wolle dort einziehen, begründete er dies. Der Fall war bereits vor dem Kölner Amtsgericht. Anfang Dezember steht der nächste Gerichtstermin an.

Kölner (85) wird wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt

Klaus J. hat die Wohnung seit über 50 Jahren, ist in dem dortigen Veedel verwurzelt. „Hier ist der Aachener Weiher und ich kann zum Rheinufer fahren. Das ist für mich Gesundheit. Ich bin ja gut drauf“, erzählt er im Gespräch mit EXPRESS.de. Auch schätzt der Opern-Liebhaber das kulturelle Angebot.

Umso größer der Schock für den ehemaligen Elektriker, als er Anfang letzten Jahres die Kündigung zum 30. September 2023 bekam. Der Vermieter, der das Mehrfamilienhaus 2017 gekauft hatte und mit seiner Familie dort ebenfalls eingezogen war, machte Eigenbedarf zu Gunsten seiner Tochter geltend.

Diese würde demnächst studieren und dazu sei ihr Zimmer in der elterlichen Wohnung zu klein, so die Begründung. Die Wohnung von Klaus J. hingegen sei für die Tochter insbesondere aufgrund ihrer Lage zur Uni gut geeignet und aufgrund ihrer Größe nicht zu teuer.

In dem Haus befinden sich weiteren, ähnliche Wohnungen. Die sind allerdings modernisiert und werden möbliert für 800 Euro kalt vermietet. Klaus J. bezahlt lediglich 100 Euro kalt. Allerdings für eine „Bruchbude“, wie ein Bekannter des 85-Jährigen dessen Wohnung bezeichnet. Im Video oben erfahrt ihr die Gründe für und gegen eine Mietminderung.

Klage wegen Eigenbedarf: Kölner Mieter (85) gewinnt in erster Instanz

Doch Klaus J., der rund 1000 Euro Rente bekommt, möchte dort wohnen bleiben. Er schaltete einen Anwalt ein und legte gegen die Kündigung Widerspruch ein. Daraufhin klagte der Vermieter. Mitte April 2024 kam es, nach einem erfolglosen Güteversuch, zum Prozess. Der 85-Jährige gewann: Der Richter wies die Klage des Vermieters auf Eigenbedarf ab.

In der Urteilsbegründung hieß es: Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass der Vermieter ernsthaft die Absicht hat, die Wohnung an die Tochter zu überlassen und zum anderen, dass diese die Wohnung auch tatsächlich beziehen will. Ein starkes Indiz sei, dass zwischen Vater und Tochter die Miethöhe nicht geklärt worden sei.

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Dies sei aber für die Tochter, die nach Schilderung des Vaters keinen Unterhalt erhalte und somit für die Miete selbst aufkommen müsse, von besonderer Bedeutung.

In dem Prozess war die Tochter als Zeugin geladen. Laut Urteilsbegründung habe sie nicht einmal gewusst, wie viele Zimmer die Wohnung hat, wie sie geschnitten und ausgestattet ist. „Besonders bemerkenswert ist weiter, dass die Zeugin keine Kenntnis davon hatte, dass die streitgegenständliche Wohnung über keine eigene Toilette verfügt, sich diese vielmehr auf dem Flur befindet und mit anderen Mietern des Hauses geteilt werden muss“, so der Richter in der Urteilsbegründung.

In einem Spülbecken steht ein Eimer, daneben ein Wischmopp.

Weil die Spüle keinen Abfluss hat, steht dort ein Eimer. Ist der voll, kippt Klaus J. (85) ihn in der Gemeinschaftstoilette im Hausflur aus.

Für Klaus J. währte die Freude über den Sieg nur kurz. Denn sein Vermieter legte Berufung ein. Anfang Dezember treffen sich die Parteien daher erneut vor Gericht. Dann soll ein erneuter Güteversuch unternommen werden. Möglicherweise wird versucht, den Streit mit Geld zu lösen. Geld, von dem der 85-Jährige unter anderem einen Umzug bezahlen könnte.

Der Rentner hat seinen Hauptwohnsitz in Gummersbach. In einem ländlichen Vorort steht das Häuschen seiner Eltern, in dem er zwischendurch für kurze Zeit wohnt und nach dem Rechten guckt. Dort immer leben, für ihn undenkbar. Er liebt die Großstadt Köln. Trotzdem muss sich der 85-Jährige Gedanken machen, wo er im Fall einer Gerichtsniederlage bleibt.

„600 oder 700 Euro Miete kann ich nicht zahlen. Das kann ich nicht“, sagt Klaus J. „Das Allerschönste wäre, wenn ich in meiner Wohnung bleiben könnte.“