An Patientin vergangenKölner Hausarzt noch im Gerichtssaal verhaftet

Paukenschlag im Gerichtssaal: Ein Kölner Hausarzt ist nach der Urteilsverkündung festgenommen worden. 

Vor dem Landgericht in Köln ist das Verfahren gegen einen Hausarzt mit einer Verhaftung im Gerichtssaal beendet. Der Kölner Arzt soll sich an einer Patientin sexuell vergangen haben.

Er bekam am Mittwoch (19. Februar 2025) vier Jahre Haft. Auch eine Vorstrafe wegen Vergewaltigung floss in dieses Urteil ein.

Prozess in Köln: Sexueller Übergriff bei Massage in Hausarztpraxis

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, bat der Arzt eine Patientin mit Rückenschmerzen in seine Praxis. Er wollte ein neues Gerät testen. Doch da das Gerät nicht aufgeladen war, begann er laut Anklage manuell zu massieren. Dabei soll er ihren Intimbereich berührt haben.

Die Patientin war geschockt, soll sich aber nicht gewehrt und weiteren Handlungen zugestimmt haben, obwohl sie es eigentlich nicht wollte. Der Arzt räumte im Prozess den Geschlechtsverkehr ein. Der Richter wertete dies nicht als Vergewaltigung.

Ein früheres Urteil steht bereits fest, das einen ähnlichen Fall betrifft. Damals hatte eine Patientin die Praxis wegen Hüftbeschwerden besucht. Der Arzt begann eine Massage und bat die Patientin, später wiederzukommen. Als sie dies tat, bemerkte sie, dass die Liege mit einer Decke statt Papiertüchern bedeckt und das Licht gedimmt war. Der Arzt forderte sie auf, sich auszuziehen und rieb sie mit Öl ein.

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Während der Massage soll er ihren Intimbereich berührt haben. Der Arzt soll sich zwar mehrfach entschuldigt, die Handlung aber fortgesetzt haben. Im Video oben erfahrt ihr von einer Kampagne der Kölner Polizei, in der für sexuelle Gewalt und Übergriffe sensibilisiert wird.

Richter Benjamin Roellenbleck sprach von „extremen Parallelen“ zwischen den Fällen und erließ jetzt einen neuen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Der Arzt war zuletzt als Uber-Fahrer tätig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Berufsverbot gibt es bisher nicht, die Ärztekammer könnte jedoch Maßnahmen ergreifen. (KI/red)