Wird regelmäßig abgelehntNamen ändern in Köln – was viele wollen, aber niemand darf

Blick auf mehrere Klingelschilder an einem Hauseingang in Berlin.

Der eigene Name kann stolz machen – oder traurig. Was aber, wenn man ihn ändern möchte? Das Symbolfoto wurde 2017 in Berlin aufgenommen.

Wer seinen Namen ändern will, muss einige Hürden meistern. Jeder Wunsch wird von der Stadt bei Weitem nicht erfüllt.

von Thomas Werner  (tw)

Der eigene Name kann stolz machen – aber auch ins Gegenteil umschlagen. Namensänderungen sind allerdings oftmals kompliziert. Das gilt auch in Köln.

In Köln etwa haben 2023 knapp 400 Menschen eine behördliche Änderung ihres Vor- oder Nachnamens beantragt – allerdings „nur“ etwa 250 davon mit Erfolg. Knapp über 60 Prozent aller Anträge sind also erfolgreich, viele werden aber eben auch abgelehnt.

Etwa 60 Prozent aller Anträge in Köln wurden 2023 zugelassen

Denn: Bei Namensänderungen wird der Einzelfall geprüft. Feste Regeln gibt es nicht. Allerdings kann eben auch nicht nach Lust und Laune geändert werden.

Was viele wollen, aber niemand darf: eine Namensänderung, weil der eigene Name „nicht schön“ ist. Diese Fälle werden abgelehnt bzw. oftmals gar nicht offiziell vermerkt, weil in den Vorgesprächen den Menschen schon klar gemacht wird, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Bloßes Nichtgefallen reicht nicht aus.

Oft genannte Gründe in Köln seien seelisches Leiden durch den Namen, Diskriminierung bei ausländischen Familiennamen oder ein schwer auszusprechender oder zu schreibender Name, teilte eine Sprecherin der Stadt Köln mit.

Hier lesen: Das sind die beliebtesten Namen in Köln

Die Stadt definiert folgende Fälle, in denen ein berechtiger Anspruch auf Namensänderung bestehen kann:

  1. Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz
  2. Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen
  3. Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
  4. Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs, wenn Schwierigkeiten in der Schreibweise oder Aussprache zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führt
  5. Änderung von Namen mit „ss“ oder „ß“ sowie Namen mit Umlauten

Weitere Fälle, die zumindest eine Chance haben, genehmigt zu werden: Manche Menschen wollen sich aufgrund schlimmer Kindheitserlebnisse von ihrer Herkunftsfamilie abgrenzen. Pflegekinder wollten oft den Namen ihrer Pflegefamilie annehmen. Auch Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern stellen regelmäßig Anträge.

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Auch Kinder zwischen 14 und 18 Jahren können ihren Namen ändern lassen, benötigen aber zusätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Bei Kindern unter 14 Jahren stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Namensänderung.

Und: Der Service ist nicht kostenfrei. In Köln fallen für die Namensänderung mindestens 50 (Vorname) bzw. 200 (Nachname) Euro an. Je nach Aufwand steigen die Kosten auf bis zu 900 Euro bei Nachnamen. Wird ein Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, können dennoch Kosten von bis zu 50 Prozent des vollen Preises anfallen. (mit dpa)