Nach heftiger PreiserhöhungNeue Vorwürfe gegen Kölner Fitness-Studio – „werden ignoriert“

Das „Flexx Fitness“-Studio an der Krefelder Straße in Köln. Hier ein Foto vom 4. Juli 2023.

Das „Flexx Fitness“-Studio an der Krefelder Straße in Köln. Hier ein Foto vom 4. Juli 2023.

Die Preiserhöhungen der Kölner Fitness-Studio-Kette „Flexx Fitness“ sorgen weiter für Ärger. Erneut haben sich Kundinnen bei EXPRESS.de gemeldet.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Die Kölner Fitness-Studio-Kette „Flex Fitness“ hatte zum 1. Juli 2023 ohne große Vorankündigungen die Beiträge erhöht. Zahlreiche Kunden und Kundinnen beschwerten sich.

Kurz vor der Preiserhöhung verschickte die Zentrale eine Mail, in der die neuen Preise kommuniziert wurden. Der Monatsbeitrag beträgt seit dem 1. Juli 29,95 Euro bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten oder 24,95 Euro bei einer Erstlaufzeit von 24 Monaten.

„Flexx Fitness“ in Köln: 30 Euro statt 16 Euro Beitrag

„Vorher habe ich etwa 16 Euro pro Monat bezahlt – jetzt sollen es rund 30 Euro sein. Das sind fast 100 Prozent mehr“, beklagte sich eine Kundin, die sich damals bei EXPRESS.de meldete.

Damit nicht genug Ärger – der neue Betrag wurde am 1. Juli direkt abgebucht. Ein, in so einem Fall übliches Sonderkündigungsrecht, wurde in dem Schreiben an die Kundschaft nicht erwähnt.

Zig Sportler und Sportlerinnen haben sich beschwert und versuchen seitdem den Vertrag zu kündigen. Doch offenbar scheint das mit der Kündigung nicht so einfach zu sein.

Am Dienstag (8. August) und Mittwoch (9. August) erreichten EXPRESS.de zwei weitere Beschwerde-Mails.

Kundin aus Köln: „Vorgang ist mittlerweile beim Anwalt“

„Auch ich und meine Tochter sind von der Erhöhung betroffen. Nachdem ‚Flexx‘ nicht auf mein Schreiben reagiert hat, ist der Vorgang mittlerweile bei meinem Anwalt. Ist zwar nicht schön, jedoch leider erforderlich“, schildert eine Kundin aus Köln-Porz ihr Problem.

Eine andere, die ebenfalls anonym bleiben möchte, schreibt: „Ich habe wie viele andere direkt mit meinem Sonderkündigungsrecht den Vertrag beendet. Aber alle Beschwerden und Kündigungen werden weiterhin ignoriert.“

Sie ergänzt: „Diesen Monat wurden dreist zwei erhöhte Beiträge eingezogen – den vorherigen Monat hatte ich mir per Lastschrift-Widerspruch zurückgeholt.“

So reagiert „Flexx Fitness“ auf die neuen Beschwerden

EXPRESS.de konfrontierte „Flexx Fitness“ mit den Vorwürfen. Die mit dem Fall beauftragte Kölner Anwaltskanzlei Höcker widerspricht vehement: „Wir bearbeiten ausnahmslos alle Anliegen unserer Kundinnen und Kunden individuell und sorgfältig. Wer eine Anfrage an unsere Mitgliederverwaltung stellt, erhält unmittelbar ein Bestätigungs-Ticket, das schnellstmöglich bearbeitet wird.“

Die Kanzlei versichert zudem: Betroffene Kunden und Kundinnen bekommen nach Einreichung ihrer Anfrage/Kündigung eine Ticketnummer. Alle Anliegen und Anfragen würden ausnahmslos beantwortet.

Glaubt man den Bewertungen des Online-Bewertungstools „Trustpilot“ hat die Zufriedenheit mit „Flexx Fitness“ in den vergangenen Wochen stark abgenommen. Von fünf Sternen (beste Benotung) erhält die Kölner Fitness-Studio-Kette nur noch einen Stern. 

Auch die Verbraucherzentrale NRW kennt den Fall

Und auch bei der Verbraucherzentrale NRW liegen bereits diverse Beschwerden vor. „In den letzten Tagen sind eine Vielzahl an Beschwerden zu dem Preiserhöhungsschreiben von ‚Flexx Fitness‘ eingegangen“, erklärte eine Juristin der Verbraucherzentrale am 3. Juli gegenüber EXPRESS.de.

Zur rechtlichen Einordnung schreibt die Verbraucherzentrale: Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Das gilt insbesondere für den vereinbarten Preis.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Ein Fitness-Studio kann also nicht ohne Weiteres den Preis von bestehenden Verträgen nachträglich ändern. Möglich ist dies nur dann, wenn der jeweilige Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Eine solche steht, wenn sie denn vorhanden ist, meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages. In vielen Fällen sind solche Klauseln jedoch auch unwirksam, weil sie zu weit und zu wenig konkret gefasst sind.

„Im aktuellen Fall von ‚Flexx Fitness‘ schreiben uns viele Verbraucher und Verbraucherinnen, dass ihre Verträge keinerlei Regelungen zur Preisanpassung enthalten. Eine Preiserhöhung wäre in diesem Fall nur zulässig, wenn die jeweiligen Kunden und Kundinnen der Preiserhöhung zustimmen“, so die Juristin.

Weiter teilt die Verbraucherzentrale NRW mit: Eine einseitige Preiserhöhung seitens des Fitness-Studios ist dann nicht zulässig und es bleibt bei dem ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag.