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Zoff geht immer weiterObdachlose Familie aus Köln mit nächstem Schritt – Stadt droht Strafe

Eine Menschentraube steht um Harald Rau herum.

Sozialdezernent Harald Rau spricht am 17. Januar vor dem Historischen Rathaus mit der zwangsgeräumten Familie.

Eine zwangsgeräumte Familie aus Köln fordert die Stadt auf, einen Beschluss des Verwaltungsgerichts umzusetzen.

von Adnan Akyüz  (aa)

Der Fall um die zwangsgeräumte Familie Winands aus Köln geht in die nächste Runde. Über ihre Anwälte übt Jacqueline Winands jetzt Druck auf die Stadt aus. Die alleinerziehende Mutter von fünf Kindern wartet immer noch auf eine geeignete Wohnung.

Seit der Zwangsräumung am 17. Januar weiß Jacqueline Winands nicht, wo sie mit ihren fünf Kindern unterkommen soll. Mittlerweile ist sie in der dritten Notunterkunft, gerade in einer Zweizimmerwohnung in Porz.

Köln: Obdachlose Familie beantragt Zwangsgeld gegen die Stadt

Dabei hatte das Verwaltungsgericht Köln das erste Angebot der Stadt Köln als ungeeignet zurückwiesen und die Stadt aufgefordert, der Familie eine angemessene Wohnung zu vermitteln.

Dem ist die Stadt bis heute nicht nachgekommen. So ist Jacqueline Winands über ihre Anwälte erneut zum Verwaltungsgericht gezogen und hat ein Zwangsgeld gegen die Stadt beantragt.

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Das Gericht soll also darüber entscheiden, ob die Stadt eine Strafe zahlen soll, weil sie dem Beschluss nicht gefolgt ist. Zuvor hatte ein Unterstützer der Familie angekündigt, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zu beantragen, wenn dies nötig werden sollte.

Wie hoch und ob die Stadt ein Zwangsgeld zahlen muss, wird aber das Gericht noch entscheiden müssen. Wenn es dazu kommen sollte, wird der Stadt eine Frist gesetzt, die dann einzuhalten wäre.

In dem Antrag an das Verwaltungsgericht, der EXPRESS.de vorliegt, steht weiter: „Ein weiteres Abwarten angesichts der Notsituation ist der Antragstellerin (Jacqueline Winands, die Red.) nicht mehr zuzumuten, weshalb der Vollstreckungsantrag geboten ist.“

Die Anwälte von Jacqueline Winands führen zudem weiter aus, dass die Stadt bisher nur Wohnungen aus dem eigenen Bestand berücksichtigen würde und nicht, „wie in dem Beschluss ausdrücklich steht, auch Wohnungen auf dem freien Markt“.

Dass für die Stadt bisher nur Wohnungen aus dem eigenen Bestand infrage kommen, wird auch mit einer eidesstattlichen Erklärung versichert. Die Stadt hatte angekündigt, eine Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen.