Der Trend zum Urlaub im Wohnmobil sorgt für immer größere Probleme in Köln. Die rollenden Urlaubsdomizile blockieren Parkplätze in den Wohngebieten. Die Stadtverwaltung äußert sich zum Thema.
Parkplätze blockiertNeuer Trend sorgt für massive Probleme – Kölner sauer: „Eins steht seit September hier“
Wohnmobile boomen wie nie zuvor. Inzwischen haben die Fahrzeuge mit eigenem Antrieb den Anhänger fürs Auto in der Beliebtheit abgelöst. Auch im dritten Jahr nach der Corona-Pandemie blieb Caravaning der Urlaubstrend in Deutschland, wie die Zahlen der Neuzulassungen zeigen.
Doch mit dem neuen Reisetrend wächst in den Städten ein Problem. Die mobilen Urlaubsherbergen müssen irgendwo geparkt werden. Und ein Blick auf die Straßen zeigt, dass die Anzahl der im öffentlichen Raum abgestellten Wohnmobile wächst.
Auch in Köln: Wohnmobile inzwischen beliebter als Wohnanhänger fürs Auto
„Ich ärgere mich tierisch“, sagt ein Anwohner der Vorgebirgstraße in Zollstock zu EXPRESS.de. „Abends bekommt man hier nie mehr einen Parkplatz, weil viele Wohnmobile gleich zwei oder drei Stellplätze blockieren. Ein Mobil steht hier seit September und wird nicht bewegt“, schimpft der Kölner. „Die Stadt sollte untersagen, dass die Dinger in Wohnvierteln stehen.“
Zwar gibt es in Köln auch Abstellflächen für Wohnwagen und Wohnmobile, doch die sind meist kostenpflichtig. Und so stellen viele ihr Urlaubs-Paradies direkt in den Wohngebieten ab, wo Parkplätze rar sind. Die SPD-Fraktion hatte die Stadt bereits aufgefordert, das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Doch rechtlich sieht die Stadt keine Handhabe. Die Regelungen zum Parken ergeben sich aus Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung, heißt es auf EXPRESS.de-Nachfrage. Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen dürfen in Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen parken, außer, dieses Parken wird durch eine entsprechende Beschilderung explizit ausgeschlossen. Insofern sind Wohnmobile unter 7,5 Tonnen mit Pkw gleichgestellt.
Stadt Köln lehnt an Parkplätzen Zusatzschilder „nur für Pkw“ ab
Solange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein. Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen zwei Wochen auf zulässigen Parkplätzen abgestellt werden. Gleiches gilt für „normale“ Anhänger.
Auch hier ist nach der Straßenverkehrsordnung lediglich eine Abstelldauer von zwei Wochen zulässig. Allerdings bleibt es den Halterinnen und Haltern unbenommen, die Anhänger innerhalb der 14-tägigen Frist oder auch danach wieder an der gleichen Stelle abzustellen, sodass die zweiwöchige Frist erneut beginnt.
„Um nachzuweisen, dass die Anhänger tatsächlich länger als die zulässigen 14 Tage unbewegt und ohne zwischenzeitlich zu Verkehrszwecken genutzt worden zu sein, an der gleichen Stelle stehen, sind in jedem Fall jeweils mindestens zwei Kontrollen mit umfangreicheren Feststellungen durch das Ordnungsamt notwendig“, sagt ein Stadtsprecher.
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Den SPD-Vorschlag, die Parkplätze in der Innenstadt mit Zusatzschildern „nur für Pkw“ zu versehen, um so das Abstellen von Wohnmobilen und -anhängern zu verhindern, lehnt die Stadtverwaltung ab. „Die Beschränkung von Parkflächen auf das reine Pkw-Parken bringt erfahrungsgemäß einen Verdrängungsprozess in andere umliegende Bereiche und Wohngebiete mit sich“, heißt es.
Die Stadtverwaltung sehe daher in der reinen Beschränkung durch Ausweisung auf „Pkw-Stellplätzen“ keine Lösung der Nutzungsansprüche an den öffentlichen Parkraum, zumal durch eine derartige Beschilderung auch Transporter, wie Handwerkerfahrzeuge, von der Nutzung ausgenommen wären.