Bei der Pfandrückgabe gibt es immer wieder Probleme. Auch ein Kölner erlebte am Automaten seinen Frust. Ein Verbraucher-Experte erklärt die Rechtslage.
„Haben wir nicht“Kölner frustriert bei Pfand-Abgabe – Experte erklärt, was viele bisher nicht wussten

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Ein Mann steckt eine Pfandflasche in einen Pfandflaschenautomaten (hier ein undatiertes Symbolfoto). Immer wieder gibt es Ärger bei der Pfandrückgabe, weil Flaschen abgelehnt werden.
Das Pfand-Problem kennen viele Kölner und Kölnerinnen: Ihre Flaschen oder Dosen werden im Supermarkt oder am Automaten abgelehnt.
Seit Beginn dieses Jahres sind die meisten Getränkeverpackungen pfandpflichtig. Neben Bier, Biermischgetränken und Mineralwasser ist beispielsweise auch für Smoothies, Frucht- oder Gemüsesäfte und Nektar in Kunststoffflaschen sowie Sekt, Prosecco und Wein in Dosen ein Einwegpfand von 25 Cent zu zahlen.
Pfandregelung: Probleme bei der Flaschen-Rückgabe
Zum 30. Juni endet eine Übergangsfrist im Handel. Ab dann dürfen nur noch sehr wenige Getränke ohne Pfand verkauft werden, darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Die Regelung gilt für ganz Deutschland.
Doch bei der Rückgabe von Einwegflaschen und -dosen gibt es nach wie vor oft Probleme. Ob bei Aldi, Rewe oder Kaufland – Verbraucherinnen und Verbraucher werden beim Zurückgeben ihres Leerguts regelmäßig abgewiesen.
Auch der Kölner Guido S. aus Köln-Niehl hat das schon erlebt. „Im Supermarkt wollten die meine Flaschen nicht annehmen. Angeblich habe man die nicht im Sortiment, sagte mir ein Mitarbeiter“, erzählt S. „Dann habe ich die Flaschen am Automaten stehen lassen und bin gegangen.“
Die Verbraucherschützer empfehlen, das Pfandgeld mit Nachdruck einzufordern.
Denn, was viele bisher vermutlich nicht wussten: „Händler von Einweggetränkeverpackungen sind laut Verpackungsgesetz verpflichtet, alle Gebinde mit Einwegpfand zurückzunehmen, wenn das Pfandlogo erkennbar und die Verkaufsfläche größer als 200 Quadratmeter ist“, heißt es in einer Mitteilung.
Pfandrückgabe: Ob die Flaschen verschmutzt sind, ist dabei egal
Der Pfandbetrag ist dann zu erstatten. „Ob das Gebinde verschmutzt, zerdrückt oder anderweitig beschädigt ist, ist dabei egal“, erklärt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. Einerlei sei ebenfalls, von welchem Anbieter ein Produkt stamme. Nur das Material der Verpackung zähle.
Auch wenn der Leergutautomat die Annahme verweigere, dürften Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach abgewimmelt werden. In diesem Fall muss das Personal des Geschäfts die Verpackungen entgegennehmen und den Geldbetrag auszahlen.
Trotz der klaren gesetzlichen Regelung bekommen Kundinnen und Kunden von Supermärkten und Discountern oft zu hören: „Das nimmt der Automat nicht an, dann können wir das auch nicht zurücknehmen.“
Argument: Marke nicht im Sortiment zählt bei Pfandrückgabe nicht
Häufig würde auch damit argumentiert, dass man diese eine Marke nicht im Sortiment habe und das Leergut daher nicht abgegeben werden könne. Dabei müssen Händler alle Verpackungsarten sammeln, die auch in ihren Regalen stehen, also zum Beispiel Plastik, Aluminium oder Glas.
„Verkauft ein Geschäft Cola-Dosen, aber kein Büchsenbier, muss es trotzdem die Alubier-Dose abnehmen. Nur wenn gar keine Aluminiumdosen erhältlich sind, kann der Händler die Annahme verweigern“, erläutert Jorde. (mt)