Das Erzbistum Köln sieht sich im Zuge der Missbrauchsfälle mit der nächsten hohen Geldforderung konfrontiert.
Missbraucht und mehrfach schwangerPflegetochter von Kölner Ex-Priester will XXL-Summe vom Erzbistum

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Der inzwischen verurteilte katholische Priester (l.) im Gerichtssaal neben seiner Verteidigerin Pantea Farahzadi.
Da rollt der nächste große Fall auf das Kölner Erzbistum zu! Wie am Dienstag (11. Juli 2023) bekannt wurde, verlangt die frühere Pflegetochter des Serientäters und Ex-Priesters Hans Ue., Melanie F., jetzt 830.000 Euro als Entschädigung für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid.
Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte der Sprecher des Landgerichts, Jan Orth, den Eingang der Klage (Az 5O220/23). Allerdings sei diese dem Erzbistum noch nicht zugestellt worden. Beim Erzbistum verzichtete man mit Hinweis auf das laufende Verfahren auf eine Stellungnahme.
Klage gegen das Erzbistum: Pflegetochter von Ex-Priester will 830.000 Euro
Wie mittlerweile bekannt ist, ist die heute 56 Jahre alte Frau von ihrem Pflegevater in den späten 70er- und frühen 80er-Jahren vielfach aufs Schwerste missbraucht worden. In zwei Fällen wurde sie von Ue. sogar ungewollt schwanger. Beide Schwangerschaften waren frühzeitig beendet worden – allerdings nur die zweite auf Wunsch der Frau.
Wichtig zu wissen im aktuellen Fall: Die Taten sind sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verjährt. Damit ein Schadenersatzprozess geführt werden kann, muss das Erzbistum auf die juristische „Einrede“ (das Vorbringen des Rechts) der Verjährung verzichten.
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Im Fall des Missbrauchsopfers Günter Menne ist es vor wenigen Monaten genau so gelaufen. Menne bekam im Juni vom Landgericht Köln 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, die bisher höchste Summe bei solchen Fällen.
Und auch der Anwalt der von Melanie F., Eberhard Luetjohann, erwartet, dass das Erzbistum auf die Verjährung verzichtet. Vor allem, um nach außen das Bild aufrecht zu erhalten, an der Aufklärung solcher Fälle aktiv mitarbeiten zu wollen.
Der aktuelle Fall war bekannt geworden, weil F. im Dezember 2021 als Zeugin im Kölner Strafprozess gegen Ue. aussagte. Das Landgericht Köln verurteilte Ue. damals zu zwölf Jahren Haft wegen Missbrauchs von neun Mädchen in mehr als 100 Fällen. Der Angeklagte hatte die Taten zunächst geleugnet, dann aber Schritt für Schritt doch eingeräumt. Mittlerweile ist er außerdem aus dem Klerikerstand entlassen, die Höchststrafe bei internen kirchlichen Strafverfahren. (tw)