Ein mutmaßliches Mitglied der „Pink Panther“-Bande steht erneut in Köln vor Gericht. In dem Revisionsprozess geht es unter anderem um den Wert der Beute.
Viel Polizei„Pink Panther“-Mitglied erneut in Köln vor Gericht – erhöhte Sicherheitsmaßnahmen
Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Kölner Landgericht ein Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied (36) der Räuberbande „Pink Panther“ begonnen.
Am Mittwoch (15. Januar 2025) wurde der 36-Jährige im JVA-Bus, eskortiert von Einsatzfahrzeugen, zum Gericht gebracht. Dort sicherten Kräfte der Bereitschaftspolizei das Gelände. Im Gebäude waren verstärkt Justizwachtmeister und -meisterinnen im Einsatz, unterstützt von Polizeikräften.
Revisionsprozess in Köln: BGH hat Wertermittlung beanstandet
Bei dem Prozess geht es um die teilweise Neuverhandlung eines Verfahrens wegen besonders schweren Raubes gegen den 36 Jahre alten Mann, der am 28. Juli 2023 vom Kölner Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Außerdem sollten Vermögenswerte in Höhe von rund 588.000 Euro eingezogen werden.
So hoch war laut Gericht der Wert der erlangten Tatbeute (Luxusuhren, Schmuckteile und Edelmetalle) bei einem Raubüberfall auf einen Werttransporter in Esslingen bei Stuttgart im Oktober 2016.
Gegen das Urteil hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision eingelegt. Im vergangenen Sommer hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend bestätigt, jedoch unter anderem die Wertermittlung der Beute beanstandet.
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Das Landgericht hatte die Nettoeinkaufspreise in Schweizer Franken zugrunde gelegt und in Euro umgerechnet. Laut BGH hätten jedoch die in Deutschland erzielbaren Bruttoverkaufspreise der Luxusuhren, Schmuckteile und Edelmetalle zugrunde gelegt werden müssen.
Angeklagter wegen zwei Überfällen in Köln in erster Instanz freigesprochen
Darüber muss jetzt im zweiten Rechtsgang erneut entschieden werden. Wie auch über den sogenannten Strafausspruch. Dabei geht es um Vorstrafen des Angeklagten in Spanien, wo dieser im September 2021 festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war.
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Der BGH führte aus, dass das Landgericht seine Strafzumessungserwägungen nicht hinreichend begründet habe, sowie es dem Angeklagten strafmildernd einen sogenannten Härteausgleich dafür zugebilligt habe, dass diese ausländischen Vorstrafen (anders als inländische) nicht für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung einbezogen werden konnten.
In zwei weiteren Anklagepunkten hinsichtlich zweier Überfälle auf Kölner Juweliere war der Angeklagte im ersten Prozess hingegen freigesprochen worden. Feststellungen, ob der 36-Jährige tatsächlich der international agierenden Juwelen-Räuberbande „Pink Panther“ zugerechnet werden kann, waren vom Gericht nicht getroffen worden.
Der Revisionsprozess ist mit weiteren zwei Verhandlungstagen terminiert. Ein Urteil wird bereits am 23. Januar erwartet. (iri, mit dpa)