Die Porzer Tierrettung macht auf das Schicksal sogenannter Bettler-Hunde aufmerksam. Erst gerade gab es einen Einsatz auf der Schildergasse.
Böses Spiel mit den VierbeinernStadt Köln greift bei „Bettler-Hund“ auf der Schildergasse ein
In Köln gibt es viele Bettler und Bettlerinnen. Besonders in der City. Alle paar Meter werden Passanten und Passantinnen angeschnorrt, bitten Musizierende oder Obdachlose um Geld. Ihre Chancen auf ein paar Euro steigen, wenn sie einen süßen Hund dabei haben.
Was die Tierrettung Köln-Porz jetzt jedoch berichtet, macht fassungslos – und ist vielen Kölnerinnen und Kölnern bestimmt gar nicht bewusst. So sollen Hunde unter mehreren Personen regelrecht herumgereicht und zum Betteln missbraucht werden!
Tierrettung Köln-Porz: Alarm wegen Schäferhund in schlechtem Zustand
Über so einen Verdacht wurde das Porzer Tierrettungs-Team am Sonntag (10. März 2024) von der Initiative „Pro Bella – das leidvolle Betteln mit Hunden muss beendet werden“ informiert.
„Wir bekamen die Information, dass ein Schäferhund in schlechtem Zustand immer wieder von wechselnden Personen zum Betteln benutzt wird und jetzt gerade seit Stunden auf der Schildergasse liegt“, erzählt Tierretter Dennis.
Stadt Köln bestätigt Einsatz wegen Hund auf Schildergasse
Vor Ort habe sich der schlechte Zustand des Tieres, bei dem es sich um eine siebenjährige Schäferhündin handelt, bestätigt. Auch Kräfte des Ordnungsamtes waren vor Ort. Die Hündin sei, so der Tierretter, sichergestellt, tierärztlich untersucht und in ein Tierheim gebracht worden. Dennis: „Wir hoffen sehr, dass die weiteren Ermittlungen dazu führen, dass die Hündin nicht wieder zurückgegeben wird.“
Katja Reuter vom städtischen Presseamt bestätigt am Mittwoch (13. März 2024) auf Nachfrage von EXPRESS.de den Einsatz. Passanten hätten in der Leitstelle des Ordnungsdienstes auf der Schildergasse einen offensichtlich kranken Schäferhund gemeldet. Der Halter sollte eine obdachlose Person sein.
Ein Team des Ordnungsdienstes habe sich daraufhin das Tier angesehen. Katja Reuter: „Der Hund war in der Hinterhand instabil, knickte beim Laufen weg, war abgemagert und litt unter Durchfall.“
Einsatz der Porzer Tierrettung wegen Bettlerin mit Malteser-Hund
Schon vor zwei Wochen war die Porzer Tierrettung durch eine befreundete Tierschützerin auf eine Bettlerin mit einem Malteser in Köln-Ostheim aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurden Halterin und Hund durch das Ordnungsamt kontrolliert. „Der Zustand des kleinen Hundes ließ aber in dem Fall keine Sicherstellung zu. Man nahm die Personalien auf und versprach uns, die Dame im Auge zu behalten“, erzählt Dennis.
Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:
Der engagierte Tierschützer stellt klar: „Wir möchten hier ganz deutlich sagen, dass diese Art von organisiertem Betteln nichts mit den Obdachlosen zu tun hat, die mit und teilweise auch für ihre Tiere leben!“
Kölner Tierretter: Bettler-Hunde werden morgens verteilt
Ganz anders das grausame Schicksal der „Bettler-Hunde“, die herumgereicht werden. Dennis: „Es wurde beobachtet, wie am Wohnort der Bettler morgens die ‚Obdachlosen-Wagen‘ verteilt werden, dann die armselig wirkenden Jacken und zum Schluss die Hunde, die in der Nacht irgendwo weggesperrt waren.“ Daher, so erklärt er, sehe man auch immer andere Menschen mit den gleichen Hunden.
Der Tierretter appelliert: „Schaut bitte hin, wenn ihr euer Geld in den Becher werft. Hier wird damit eindeutig Tierleid unterstützt!“ Auch sollte sich niemand scheuen, Polizei und Ordnungsamt einzuschalten, wenn man beobachtet, dass es einem Tier nicht gut geht.
Stadt Köln zu der Voraussetzung für eine Sicherstellung eines Hundes
„Das reine Betteln, bei dem sich ein Tier beziehungsweise Hund neben/bei seinem Besitzer oder seiner Besitzerin befindet, stellt keinen verbotenen Tatbestand dar“, erklärt Katja Reuter vom städtischen Presseamt.
Der Ordnungsdienst könne daher nur kontrollieren und bei festgestellten Verstößen gegebenenfalls die Sicherstellung des Tieres veranlassen. Eine Sicherstellung aus tierschutzrechtlichen Gründen sei selten. Katja Reuter: „Hier muss eine deutliche Misshandlung beziehungsweise Notsituation des Hundes erkennbar sein.“