Beim Prozess wegen einer Bluttat auf einem Parkplatz sind die Vorwürfe geschrumpft. Angeklagt waren vier junge Männer, verurteilt wurden jetzt nur zwei von ihnen.
Vier Männer vor GerichtSchock-Tat endet in Köln mit Mini-Urteilen – Fall dreht sich komplett
Löste die Frage nach der Nummer eines Mädchens eine blutige Attacke aus? Seit Mitte März 2024 mussten sich vier Angeklagte (19, 20, 26, 28) vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Es ging um versuchten Totschlag und Freiheitsberaubung. Drei der jungen Männer saßen deswegen in U-Haft. Nur der 28-Jährige (Halbbruder des 19-Jährigen) war auf freiem Fuß.
Prozess in Köln: Vier Männer nach Bluttat auf Parkplatz vor Gericht
Am Dienstag (16. April) fiel nun das Urteil gegen die beiden älteren Angeklagten: Geldstrafen! Die Verfahren gegen die beiden jüngeren waren bereits am Freitag (12. April) ohne Urteil eingestellt worden.
Den Angeklagten war vorgeworfen geworden, am 14. August 2023 einen Mitarbeiter eines Fastfood-Restaurants auf einem Parkplatz in Gummersbach mit Messern attackiert, auf ihn eingestochen, -geschlagen und -getreten zu haben. Dabei sollten sie den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen haben.
Die Messer (sichergestellt wurden ein Butterfly- ein Spring- und ein Küchenmesser) sollte der 26-Jährige aus dem Auto geholt haben. Er soll schließlich auch gerufen haben: „Jungs, reicht! Der stirbt sowieso.“
So hatte es das Opfer behauptet – eine falsche Angabe, auf die schließlich die Staatsanwaltschaft ihre Anklage wegen versuchten Totschlags stützte und den 26-jährigen Angeklagten hinter Gitter brachte. Das Gericht habe dies als völlig unverhältnismäßig angesehen und dem 26-Jährige eine Entschädigung für die Zeit der U-Haft zugesprochen, berichtet die „Kölnische Rundschau“ nach dem Urteil.
„Das war mal ein Elefant, dieses Verfahren, und jetzt sprechen wir über was, das man als Maus bezeichnen kann“, zitiert die Zeitung Anwältin Iris Stuff, die den 26-Jährigen verteidigte.
Jüngster Angeklagter (19) legt bei Prozessstart in Köln Geständnis ab
Beim Prozessauftakt hatten sich alle vier Angeklagten, zum Teil über ihre Anwälte, zu den Vorwürfen geäußert. Der Jüngste, gerade mal 19 Jahre, gestand die Messerstiche. Er hatte das spätere Opfer zum ersten Mal am Drive-in des Fastfood-Restaurants gesehen. Wenige Tage vor der Tat.
Der 19-Jährige soll, als er auf sein Essen wartete, scharf auf die Handy-Nummer einer Bedienung gewesen sein. Eine scheinbar harmlose Frage. Doch die junge Frau soll eine Freundin des späteren Opfers gewesen sein.
Der soll dann auch direkt aus dem Schnell-Restaurant gekommen sein und den 19-Jährigen zur Rede gestellt haben. Was das solle? Das sei seine Freundin. Er fühlte sich offenbar in seiner Ehre gekränkt.
Angeklagte sollen späteres Opfer in Auto eingesperrt haben
Nach einem heftigen Wortwechsel wurde schließlich ein Treffen vereinbart, um das zu klären. Am Ende waren es sogar zwei Treffen. Beim ersten, am 11. August auf dem Parkplatz des Fastfood-Restaurants, soll der vermeintliche Freund der Bedienung gegen seinen Willen in ein Auto gesperrt worden sein.
Im Prozess bestritten die Angeklagte dies – der Mann sei lediglich in Richtung Auto geschubst worden. Eingestiegen sei er selbst und bereits rund eine Minute später wieder ausgestiegen. Man habe sich dann entschuldigt und friedlich getrennt.
Das Gericht saß es jedoch als erwiesen, dass der 26-jährige Angeklagte das Opfer kurzzeitig ins Auto gesperrt hatte und verurteilte ihn nun wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro.
Zweites Treffen in Gummersbach endete mit Messerstichen
Bei einem weiteren Treffen am 14. August, welches das Opfer gefordert hatte, sei der Ton rauer geworden, hatte einer der Angeklagten im Prozess geschildert. Der Restaurant-Mitarbeiter habe einen Kniefall gefordert, dann, die Sache im Kampf 1:1 oder 1:2 auszutragen. Schließlich soll der 28-jährige Angeklagte ihm einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst haben – weswegen er nun wegen Körperverletzung zu 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt wurde.
Als beide zu Boden gingen, soll das Opfer jedoch den 28-Jährigen in den Schwitzkasten genommen haben. „Der Griff wirkte Schraubstock artig“, sagte dieser vor Gericht. Er habe Angst um seine Leben gehabt und sei bewusstlos geworden.
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Einer der Mitangeklagten (20) gab zu, den Restaurant-Mitarbeiter dann mindestens einmal gegen den Kopf getreten zu haben – wohl, um den Freund aus dem Würgegriff zu befreien. Das habe aber keine Wirkung gezeigt. Daraufhin soll der jüngste Angeklagte (Halbbruder des Schwitzkasten-Opfers) ein Messer gegriffen haben.
„Er setzte die fünf Stiche“, erklärte der Verteidiger des 19-Jährigen. Er beschrieb die Situation als ein dynamisches Wälzen auf dem Boden, wobei sein Mandant zu dem Knäuel hingegangen sei und von oben zugestochen habe.