Groß-Razzia in KölnChina-Schleuser zwangen Frauen zur Prostitution
Köln – Große Razzia am Dienstagmorgen (23. Juni) in mehreren Städten, unter anderem in Köln: Die Bundespolizei hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen dabei sieben Objekte in NRW und eine Wohnung in Niedersachsen durchsucht. Insgesamt waren 250 Einsatzkräfte im Einsatz.
Razzia in Köln, Bonn und anderen NRW-Städten
Seit 2019 ermittelt die Bundespolizei in dem Fall, ab 8 Uhr wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Mönchengladbach sowie in Dortmund, Essen, Köln, Bonn und Clausthal-Zellerfeld durchsucht.
Der Vorwurf: Menschenhandel und Prostitution. Die Bilanz: Drei Frauen und ein Mann im Alter zwischen 28 und 38 Jahren – vermutlich die Haupttäter im Fall – wurden festgenommen. Auch acht weitere Frauen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten und wohl als Prostituierte tätig waren, kamen in Haft. Alle Personen sollen chinesische Staatsbürger sein.
Razzia in Köln: Chinesische Frauen für Prostitution eingeschleust
Der Gruppierung wird vorgeworfen, in mindestens zehn Fällen chinesische Prostituierte vorwiegend über den Luftweg aus China und Spanien in das Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Anschließend sollen die Frauen in angemieteten Wohnungen sexuell gegen Geld aktiv gewesen sein.
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Die Hauptbeschuldigten sollen für die gesamte Organisation von Reise, Einreise (Schleusung), Aufenthalt, Unterbringung bis hin zur Vermittlung, Buchhaltung und Abrechnung der entgeltlichen sexuellen Handlungen, verantwortlich sein. Unter anderem über eine Webseite sollen sie die sexuellen Leistungen der Frauen angeboten haben.
Razzia in Köln: Bundespolizei nimmt zwölf Personen fest
Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel wie Mobiltelefone, Laptops sowie relevante Unterlagen sichergestellt werden, die auf weitere Fälle schließen lassen. Zudem wurden bereits bis zum heutigen Mittag 15.000 Euro Bargeld durch die Bundespolizei beschlagnahmt.
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Die Bundespolizei führt das Ermittlungsverfahren seit Sommer 2019 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen. Dem Verfahren liegen u. a. die Straftatbestände des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern (§§ 96, 97 AufenthG), der Zuhälterei (§ 181a StGB), der Zwangsprostitution (§ 232a StGB) sowie des Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) zugrunde. (tw)