„Mit der Geduld am Ende“Kölner Gastro-Szene verärgert über Blumenkübel-Regel der Stadt

Kübel mit großen Pflanzen grenzen die Außengastronomie eines Restaurants vom Bürgersteig ab.

Pflanzenkübel in der Außengastronomie, wie hier auf einem Symbolbild eines Kölner Restaurants, sind aktuell ein großer Streitpunkt.

Pflanzenverbot in der Kölner Gastronomie? Die IG Kölner Gastro macht dem Ärger vieler Restaurantbesitzer und -besitzerinnen, bezüglich der Begrünung ihrer Außenbereiche, Luft.

von Carolina Bosch

Wie viel Grün ist im Kölner Stadtbild erlaubt? Diese Frage stellen sich Kölner Gastronomen und Gastronominnen derzeit. Ein Facebook-Post der IG Kölner Gastro brachte die Sache am Dienstag (24. Mai) auf den Punkt.

Nach den massiven Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie versuchen viele Kölner Restaurantbesitzer und -besitzerinnen, ihre Außenbereiche vor allem jetzt, wo es auf den Sommer zugeht, besonders schön zu gestalten. Doch ein Punkt im sogenannten „Merkblatt für die Beantragung einer Außengastronomie im öffentlichen Straßenland“ der Stadt erschwert ihnen das Vorhaben.

Kölner Gastronomie ärgert sich über Verordnung zu Blumenkübeln

„Das Aufstellen von Werbeschildern, Blumenkübeln [...] etc. kann nicht gestattet werden. Eventuelle Ausnahmeregelungen aufgrund stadtplanerischer Aspekte sind mit der Genehmigungsbehörde abzusprechen“, heißt es dort unter dem Punkt „Hinweis“.

Das ließe sich nicht mit dem Förderprogramm der Stadt Köln, Häuserfassaden zu begrünen vereinbaren, findet die IG Kölner Gastro in ihrem Facebook-Post. Sobald eine Gastronomie auf Eigeninitiative einen Blumenkübel aufstellt, werde das vom Ordnungsamt geahndet.

Innerhalb eines Tages wurde der Post auf Facebook über 400 Mal geteilt und reichlich kommentiert. Die Regelung sei „Nicht mehr zu verstehen“, findet eine Userin. „Statt jede Eigeninitiative gutzuheißen [...], werden widersinnige Verordnungen erlassen, die einfach nur unverständlich sind“, schreibt ein anderer.

Kölner Wirtin musste nach 15 Jahren Pflanze wegstellen

Auch das Gernot's in Köln-Nippes teilte den Post auf Facebook. Besitzerin Svenja Strauch betrifft das Thema selbst. Erst vergangene Woche musste sie eine Pflanze entfernen, die seit 15 Jahren vor dem Eingang stand. Ihres Wissens hatte sich ein Anwohner beschwert. „Ich finde das schade und meine Gäste sowie die Nachbarn und Nachbarinnen genauso“, sagt sie.

Die IG Gastro beobachtet seit einigen Wochen dieses Vorgehen seitens des Ordnungsamtes, erklärt Martin Schlüter, Wirt des Reissdorf am Hahnentor und Vorstandsmitglied der IG Kölner Gastro. „Unsere Geduld und Verständnis sind mittlerweile am Ende“, betont er.

NRW-weites Gesetz regelt Gestaltung der Straßen

Die Stadt Köln begründet ihr Vorgehen gegenüber EXPRESS.de mit einem NRW-weit geltenden Straßen- und Wegegesetz. Demnach darf das öffentliche Straßenland nicht ohne Genehmigung für Gegenstände jeglicher Art genutzt werden – einschließlich Blumenkübel.

„Dem Gesetz sind wir uns bewusst“, sagt Schlüter. „Wenn etwas wirklich stört, verstehen wir das natürlich auch. Aber uns fehlt das Fingerspitzengefühl seitens des Ordnungsamtes.“

Stadt Köln: „Begrünung ist nicht grundsätzlich verboten“

„Eine Begrünung ist nicht grundsätzlich verboten“, so die Stadt weiter. Sie sei sogar zu begrüßen. Nur unterliege sie eben einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung. Die Vergabe von Genehmigungen für das Aufstellen von Begrünung erscheine Schlüter aber eher willkürlich, bemängelt er.

Die IG Kölner Gastro habe sich zu dem Thema bereits mit der Stadt in Verbindung gesetzt, in der Hoffnung, eine Lösung zu finden. „Wir wollen keinen Streit, sondern ein Miteinander“, betont Schlüter.