Die Kölner Gastro-Betreiber und Betreiberinnen erhalten einen Aufschub. Die speziellen Wetterschutzelemente dürfen vorerst stehen bleiben.
Wetterschutz-Ärger in KölnStadt hat ein Einsehen – aber es ist nur ein Aufschub
Kurzfristig sollten sämtliche Aufbauten zum Wetterschutz in der Außengastronomie beseitigt werden. Die Stadt Köln hatte die Gastrobetriebe bereits informiert (EXPRESS.de berichtete). Jetzt die Rolle Rückwärts.
Ursprünglich lief die Frist am Freitag (31. März 2023) ab. Am Stichtag teilte die Stadt Köln mit: Gastronomie-Betreibende, die während der Corona-Pandemie auf ihren Außengastronomieflächen Wind- und Wetterschutzelemente – dazu gehören unter anderem Plexiglas-Veranden, Holzzäune oder Palettenwände – errichtet haben, dürfen die Elemente vorerst bis zum 21. Mai 2023 stehen lassen.
Kölner Gastro-Betriebe bekommen Aufschub bis zum 21. Mai
Aufgrund der vielen Nachfragen aus der Gastronomie und der Unsicherheiten bezüglich der Regelungen wird die Stadt Köln die Wind- und Wetterschutzelemente zunächst weiterhin dulden.
Unter anderem hatte die IG Kölner Gastro das Vorgehen der Stadt scharf kritisiert: „Es ist nicht die Zeit, in der wir Gäste verlieren dürfen.“ Der Verein beobachte dieses Jahr mehr Betriebsschließungen als in den vergangenen drei Jahren zusammen. Die IG Gastro fragte via Facebook: „Wie argumentieren wir nun, dass wir zwar mehr Geld verlangen, man jetzt aber leider frierend den Kaffee genießen muss?“
Auch Karina Syndicus, Fraktionschefin von „Die Fraktion“ im Rat, nannte es „ein Unding“ und kritisierte, dass das Vorgehen der Stadt gegen einen Ratsbeschluss verstoße. Nun also der Aufschub bis in den Mai.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin: Bei den regulären Kontrollen von Gastronomiebetrieben und ihren Außengastronomieflächen werden die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln jedoch – das ist gesetzlich vorgeschrieben – die Einhaltung baurechtlicher, verkehrsrechtlicher und ordnungsrechtlicher Regelungen kontrollieren.
Diese Kontrollen dienen insbesondere dazu, dass der öffentliche Raum barrierefrei und verkehrssicher ist und dass Rettungswege freigehalten werden. (mt)