Zwei Jahre nach einer Straßenblockade in Köln ist die Verurteilung von fünf Teilnehmenden der Gruppe Letzte Generation rechtskräftig.
Revision gescheitertNach Blockade in Köln: Mehrere Klimaaktivisten rechtskräftig verurteilt
Das Urteil steht fest: Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte die Strafen gegen fünf Mitglieder der „Letzten Generation“. Diese waren im Januar zu Geldstrafen verurteilt worden.
Der Grund: Die Aktivisten hatten im November 2022 die Innere Kanalstraße blockiert. Das Gericht fand keine Rechtsfehler und lehnte die Revision ab. Die beiden Männer und drei Frauen im Alter zwischen 33 und 55 Jahren müssen wegen Nötigung Geldstrafen zahlen.
Klimakleber-Prozess in Köln: Urteil bleibt bestehen
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, klebten sich einige Aktivisten morgens auf den Asphalt. Das führte zu einem Verkehrschaos. Zwei von ihnen klebten sich nicht fest, um eine Rettungsgasse zu ermöglichen.
Ein KVB-Mitarbeiter löste die Aktivisten mit einem Lösemittel, das normalerweise für Graffiti verwendet wird. Dieses Vorgehen sorgte im Prozess für Verwunderung bei den Angeklagten.
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Das Amtsgericht entschied: Die Blockade war Nötigung. Die Aktivisten hätten Gewalt ausgeübt. Fahrzeuge konnten nicht weiterfahren. Das Oberlandesgericht stimmte zu. Die Beschuldigten sahen ihre Aktion als notwendigen zivilen Ungehorsam aufgrund des Klimanotstands. Das Gericht sah die Aktion hingegen als mit geordnetem Zusammenleben unvereinbar. Die Autofahrerinnen und Autofahrer hätten keine Ausweichmöglichkeiten gehabt.
Unter den Verurteilten ist auch Caroline Schmidt aus Köln. Sie war bereits in Berlin verurteilt worden – ursprünglich zu acht Monaten Haft ohne Bewährung für eine Blockade. In der Berufung wurde dies zu einer Geldstrafe geändert. In Köln wurden zuletzt mehrere ähnliche Verfahren eingestellt. (KI/red)