Schlappe für ADACKölner Richter entscheidet über Kündigung von Betriebsratschefin

Eine Frau sitzt zwischen zwei Männern an einem Tisch, im Hintergrund Publikum.

Petra Gorisch (50, Mitte) mit ihrem Vize Rod Hahn (r.) und Anwalt Dirk Winter. Das Foto wurde bei der ersten Verhandlung vor dem Kölner Arbeitsgericht gemacht.

Der Fall von ADAC-Betriebsrätin Petra Gorisch hat hohe Wellen geschlagen. Jetzt ist über ihre Kündigung entschieden.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Paukenschlag im Fall von Petra Gorisch (50), Betriebsratschefin beim ADAC-Regionalclub Nordrhein! Die Geschäftsführung wollte sie feuern und zog, weil Betriebsratsmitglieder nicht so einfach zu kündigen sind, in Köln vor Gericht.

In erster Instanz unterlag Petra Gorisch jedoch. Doch sie kämpfte weiter, legte gemeinsam mit dem Betriebsrat Beschwerde ein. Vor dem Kölner Landesarbeitsgericht wendete sich jetzt das Blatt.

Kölner Landesarbeitsgericht: ADAC-Betriebsrätin wehrt sich weiter

Wie bei den vorherigen Terminen beim Arbeitsgericht war auch der Gerichtssaal des Landesarbeitsgerichts mit zahlreichen Unterstützern und Unterstützerinnen von Gorisch gefüllt. Die Anspannung nach der Niederlage vom 8. August 2024, als die Betriebsrätin den ersten Prozess verloren hatte, war groß.

Der ADAC-Nordrhein wirft Petra Gorisch vor, sich 628 Minuten Arbeitszeit (rund 10,5 Stunden) erschlichen, zwei Tage unerlaubt mobil gearbeitet und ein Personalgespräch mit den Geschäftsführenden verweigert zu haben. Laut der Führungsebene seien dies so schwerwiegende Verletzungen und das Vertrauensverhältnis dadurch so erschüttert, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich sei.

Schwerwiegende Verstöße gegen Petra Gorischs Arbeitnehmerpflichten – die fand der Vorsitzende Richter des Landesarbeitsgerichts allerdings nicht. Auch der Vorwurf des angeblichen Arbeitszeitbetrugs konnte ihn nicht überzeugen.

Schließlich informierte der Richter die Anwesenden, dass er die Zustimmung zur Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden durch das Arbeitsgericht aufheben wird. Im Klartext: Der ADAC kann Petra Gorisch nicht kündigen!

ADAC, dm: Niederlagen im Versuch, Betriebsratsmitglieder zu feuern

Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Dabei zog der ADAC-Nordrhein seinen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden zurück.

Erst vor wenigen Tagen hatte die Drogeriemarkt-Kette dm eine Schlappe erlebt, als sie den Betriebsratsvorsitzenden des dm-Verteilzentrums in Weilerswist wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug feuern wollte.

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Betriebsratsmitglieder stehen unter besonderem Kündigungsschutz. So können sie nur in Ausnahmefällen (etwa bei Betriebsstilllegung) ordentlich gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist aber eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich. Die bedarf jedoch der Zustimmung des Betriebsrates.

Verweigert der aber die Zustimmung, so kann diese auf Antrag durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt werden. Heißt, das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung aller Umstände, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.

Petra Gorisch ist seit 2002 beim ADAC beschäftigt, hat 2015 beim ADAC-Nordrhein den Vorsitz des Betriebsrats übernommen und ist seit 2022 für die verantwortungs- und anspruchsvolle Arbeit voll freigestellt. Der dortige Betriebsrat ist für rund 450 Mitarbeitende zuständig.