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Sebastian Münster (45)Sex-Überfall! So sehr leidet das Opfer (15) des Schauspielers

Sebastian Münster Kölner Landgericht 170612

Schauspieler Sebastian Münster (45, r.) beim Prozessauftakt  mit seinem Verteidiger Oliver Kleine  im Kölner Landgericht

Köln/Hürth – Er spielte in bekannten Serien und Filmen mit, war ein gefragter Theater-Schauspieler. Doch vollgepumpt mit Kokain wurde Sebastian Münster (45) zum brutalen Sex-Täter.

Wegen versuchter Vergewaltigung wird dem Mann vor dem Landgericht der Prozess gemacht (hier alle Details zur Anklage nachlesen). Hier kam raus, wie sehr sein jüngstes Opfer leidet.

So leidet sein Opfer

Das Mädchen (15) geht seit einem halben Jahr nicht mehr zur Schule, traut sich nicht alleine auf die Straße. In einer Traumatherapie versucht die Teenagerin das Verbrechen zu verarbeiten.

Im Drogenrausch hatte Sebastian Münster sie auf dem Schulweg überfallen, ihr ins Gesicht zu schlagen. Eine Vergewaltigung, so die Kölner Staatsanwaltschaft, sei lediglich durch das Eingreifen von Zeugen verhindert worden.

Angst vor Aussage

Dem Mädchen wird es nicht erspart bleiben, im Landgericht als Zeugin auszusagen. Davor hat sie panische Angst. „Es besteht die große Gefahr der Retraumatisierung“, hatte ein Psychologe dem Richter mitgeteilt.

Die Opfer-Anwältin hat daher beantragt, den Angeklagten während der Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Darüber will der Vorsitzende Richter noch entscheiden.

Schwaches Geständnis

Dass das Mädchen aussagen muss, hängt auch mit dem äußerst schwachen Geständnis des Schauspielers zusammen. Münster hatte sich auf Erinnerungslücken berufen. „Ich habe noch ein Bild, wie ich sie umarme. Ich sehe mich auf ihr“, meinte er.

Skeptisch bemerkte Richter Christoph Kaufmann daraufhin, dass sich Münster vom Tatgeschehen abgesehen an viele Abläufe des Tages sehr detailreich erinnere. „Ich habe es ja getan. Ich habe einer jungen Frau Gewalt angetan“, sagte Münster.

Einschlägig vorbestraft

Der Schauspieler ist wegen Vergewaltigung bereits vorbestraft. Münster war auf Bewährung draußen, als er in Hürth wieder zuschlug.

Der Staatsanwalt bezeichnet ihn als „gefährlich“. Bedarf für Sicherungsverwahrung sieht er aber nicht. Möglich, dass der Richter das anders einschätzt.

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