Als erste Stadt in NRWBeschlossen! Köln führt Nachtverbot ein, um Leben zu retten

Ein Mähroboter steht auf einer Wiese.

Die Stadt Köln hat am Dienstag (1. Oktober 2024) offiziell ein Nachtverbot für Mähroboter verabschiedet. Das Symbolfoto wurde am 25. Juli 2023 in Düsseldorf aufgenommen.

Einige Wochen stand es bereits im Raum, zum 1. Oktober 2024 tritt es in Kraft. Die Stadt Köln hat sich für ein spezielles Nachtverbot entschieden.

von Niklas Brühl  (nb)Daniel Thiel  (dth)

Die Stadt Köln ist die erste Kommune in Nordrhein-Westfalen mit einem Nachtverbot dieser Art, am Dienstag (1. Oktober 2024) ist es offiziell in Kraft getreten.

Zum Schutz von Igeln wurde ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen. Kölner Mähroboterbesitzer dürfen ihre Geräte nun nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht auf den Rasen schicken.

Stadt Köln führt Nachtverbot für Mähroboter ein

Hintergrund der bereits seit einiger Zeit diskutierten Maßnahme ist, dass Igel vor schwerwiegenden Schäden bewahrt werden sollen. Treffen die kleinen Stacheltiere bei der Futtersuche auf die Mähroboter mit ihren scharfen Klingen, können sie ganz gravierende bis tödliche Verletzungen erleiden.

Ein Grund dafür sei, dass Igel bei „Kontakt mit dem Mähroboter“ nicht flüchteten, erläuterte die Stadt. Stattdessen rollten sie sich zusammen. Die Tiere suchen in der Dämmerung und in der Nacht nach Nahrung.

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Auch Tierschützer und Tierschützerinnen hatten zuletzt wieder gefordert, den Betrieb von Mährobotern deutlich zu beschränken. Ein Nachtfahrverbot sei dabei das „Allermindeste“ hatte eine Expertin des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Da die Roboter unbeaufsichtigt und nahezu lautlos ihre Arbeit verrichten, würden sie von Gartenbesitzern gerne nachts eingesetzt.

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Viele Nutzerinnen und Nutzer setzten ihre Mähroboter gerne nachts ein, weil da zum Beispiel Haustiere oder auch Kinder nicht auf der Rasenfläche unterwegs sind. Damit ist nun Schluss.

Das zuständige NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sieht bislang keine Notwendigkeit, das Kölner Modell landesweit zu übernehmen.

Das Ministerium und die Landestierschutzbeauftragten würden bereits „regelmäßig zu dem sorgfältigen und sachgemäßen Einsatz von Mährobotern und dem Anlegen igelsicherer und wildtiergerechter Gärten“ sensibilisieren, hieß es im August 2024.

Um die dämmerungs- und nachtaktiven Igel im eigenen Garten zu schützen, „sollte der Mähroboter nach Möglichkeit um die Mittagszeit mähen“, so das Ministerium weiter. Und: „Tagsüber sollte bei der Nutzung von Rasentrimmern ebenfalls auf Igel geachtet werden, die häufig an Heckensäumen und Strauchrändern schlafen.“ (mit dpa)