Von hinten geblitztKölner bekommt Strafzettel und zahlt einfach nicht

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Von hinten wurde der Wagen von Peter B. (Name geändert) geblitzt.
Köln/Florenz – Es sollte ein Traumurlaub werden...
In den Sommerferien fuhr der Kölner Peter B. (47, Name geändert) mit seiner Familie und dem eigenen Auto nach Italien – in die Toskana.
Der Trip liegt mittlerweile fast fünf Jahre zurück, doch abgehakt ist der Urlaub immer noch nicht. Die Familie unternahm mit dem Auto einen Ausflug nach Florenz: Auf der Suche nach einem Parkplatz verirrte sich B. in den engen Straßen der Stadt. Dabei übersah er offenbar ein Schild und fuhr in eine sogenannte verkehrsberuhigte Zone („zona traffico limitato“) – mit gravierenden Folgen.
Kölner in Italien zweimal von hinten geblitzt
Beim Rein- und Rausfahren wurde das Fahrzeug, ein weißer Skoda Octavia (siehe Foto oben), von hinten geblitzt. Acht Monate später bekam B. Post von der Stadt Florenz und die Aufforderung, ein Bußgeld in Höhe von 187,73 zu bezahlen.

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Vorsicht! Bei diesem Schild sollten Sie nicht weiterfahren, sonst droht ein saftiges Bußgeld.
B. weigerte sich. Er empfand die Strafe als Abzocke. „Ich kann mich nicht daran erinnern, dass da überhaupt ein Schild stand, auf dem eine verkehrsberuhigte Zone ausgeschrieben war“, erklärt Peter B. und fühlt sich unschuldig. Der 47-Jährige informierte sich beim ADAC und bekam den Hinweis, dass in Italien für solche Vergehen eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.
Fünf Jahre Italien-Verzicht
Heißt: Wer das Bußgeld nicht bezahlt und innerhalb der fünf Jahre nach Italien reist, kann bei einer zufälligen Polizeikontrolle sofort belangt werden. Der Forderungsbetrag kann dann deutlich höher ausfallen. Zudem drohen weitere drastische Strafen.
Daraus zog B. für sich harte Konsequenzen: „Bis die fünf Jahre rum sind, reise ich nicht mehr mit meinem Auto nach Italien. Das ist zwar mein Lieblingsland, aber ich ziehe das durch.“
Hinweis: Die Verjährungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Zeitpunkt der ersten Zustellung des ausländischen Bußgeldbescheids in Deutschland. Wer zwischenzeitlich mit dem Flugzeug nach Italien fliegt, dem drohen bei einer Passkontrolle am Airport keine Konsequenzen.
Wer glaubt, damit sei der Fall jetzt abgeschlossen, der irrt sich. B. bekam im Januar 2019 erneut einen Brief.
Inkasso-Büro schaltet sich ein
Die Stadt Florenz hatte das Kölner Inkasso-Unternehmen „Eurotreuhand“ mit der Eintreibung des Bußgeldes beauftragt. Aus den 187,73 Euro waren in der Zwischenzeit 302,06 Euro geworden.
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Zudem wird indirekt mit einer Meldung bei der Schufa gedroht.
Laut Michael Nissen von der ADAC Rechtsberatung ist das gängige Praxis und erklärt: „Das ist eine zahnlose Drohung.“ Auf Nachfrage weist die „Eurotreuhand“ darauf hin, „dass es sich lediglich um eine Schufa-Aufklärung handelt.“ Eine Meldung an die Schufa gebe es nicht.
Betroffene sollten sich also von Formulierungen wie „Bitte beachten Sie den Hinweis zur Unterrichtung hinsichtlich Adress-/Bonitätsprüfung“ nicht irritieren lassen.
Gleichzeitig rät der ADAC, berechtigte Bußgelder auf jeden Fall zu zahlen, bevor sich ein Inkasso-Büro einschaltet. Bei unverständlichen und überzogenen Forderungen von Inkasso-Unternehmen sollten Autofahrer aber widersprechen.
Bußgelder kann nur das BfJ eintreiben
Bußgelder über ein Inkasso-Büro einzutreiben, entspricht nicht dem offiziellen Weg.
Öffentliche Bußgelder dürfen nur über das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn vollstreckt werden. Dafür müsste sich die Stadt Florenz an das italienische Justizministerium wenden, das dann ein Ersuchen an das BfJ stellt. Die deutschen Behörden würden dann das Geld eintreiben.
Da dieses Verfahren sehr aufwendig ist, macht Italien davon so gut wie nie Gebrauch. Zudem würde das durch das Bundesamt für Justiz eingetriebene Geld in Deutschland bleiben – so ist die offizielle Regelung.
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Deshalb beauftragen italienische Kommunen gerne deutsche Inkasso-Unternehmen. Auf diesem Weg umgeht Italien die deutsche Behörde und bekommt das Bußgeld. Natürlich verdient auch das Inkasso-Büro an den Gebühren.
Vorsicht bei Bußgeldern aus den Niederlanden
Während Italien Knöllchen nur selten über das Bundesamt für Justiz eintreibt, sind die Niederlande wesentlich bissiger. So bestätigt das BfJ, dass seit 2010 die Niederlande über 66.000 Ersuche gestellt haben. Dabei ging es überwiegend um Verkehrsvergehen.
Über die Hälfte wurden von der deutschen Behörde vollstreckt.
Im Nachhinein bereut der Kölner Peter B. das Bußgeld nicht gleich bezahlt zu haben, dann hätte er sich eine Menge Stress erspart...
ADAC gibt Tipps für die Fahrt ins Ausland
- Italien:
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- Inkasso-Forderungen:
Hier gibt es weitere ADAC-Infos zu dem Thema.
(mt)