Erst 2022 erhöhtTaxifahren in Köln soll erneut teurer werden – neue Regeln für einzelne Fahrten

Viele Taxis stehen am Neumarkt in Köln.

Besonders an Knotenpunkten in Köln, hier im Juli 2024 am Neumarkt, sind oft viele Taxis zu sehen. An der Preisstruktur soll nun erneut gearbeitet werden.

Taxifahren wird auch in Köln weiter teurer. Schon Anfang des neuen Jahres soll der neue Tarif gelten.

von Thomas Werner  (tw)

Fast exakt zwei Jahre ist der aktuelle Taxitarif in Köln alt. Am 1. September 2022 trat der aktuell geltende Tarif in Kraft.

Damals wurde unter anderem eine saftige Erhöhung von 2,20 Euro auf 2,60 Euro pro Kilometer beschlossen (für die ersten sieben Kilometer).

Im September 2022 trat die letzte Erhöhung des Taxitarifs in Kraft

Jetzt deutet alles darauf hin, dass Taxifahren in Köln erneut teurer wird. Wie die Stadt Köln am Donnerstag (5. September 2024) bekanntgab, wurde dem Stadtrat von der Verwaltung eine entsprechende Entscheidungsvorlage übergeben.

Ab dem 1. Februar 2025 sollen demnach die Kilometerpreise von 2,60 Euro auf 2,80 Euro (bis sieben Kilometer) und von 2,20 Euro auf 2,40 Euro (ab dem siebten Kilometer) geändert werden – eine Erhöhung um 7,7 bzw. 9,1 Prozent.

Unverändert soll die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit (0,50 Euro je Minute) bleiben. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von sieben Kilometern Länge und vier Minuten Wartezeit ändert sich der Preis beispielsweise von 25,10 Euro auf 26,50 Euro. Hier wären also rund 5,6 Prozent mehr fällig.

Die Verwaltung empfiehlt die Erhöhungen und folgt damit dem Antrag einer Interessenvertretung aus dem Kölner Taxigewerbe, die bereits Ende 2023 um die Erhöhung gebeten hat.

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Die Begründung: der Mindestlohn. Die Bundesregierung hat Ende November 2023 entschieden, den Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro und ab Januar 2025 auf 12,82 Euro zu erhöhen. „Da die Mindestlohnerhöhung durch die Bundesregierung nun deutlicher ausfällt als ursprünglich geplant, bedarf es laut Taxigewerbe auch einer erneuten Anpassung des Tarifs“, heißt es von der Stadt.

So sollen die Unternehmen in der Lage sein, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl kurz- als auch mittelfristig den Mindestlohn zu zahlen.

Ebenfalls neu im dann geänderten Tarif. Wie bereits in anderen Städten (z.B. München) üblich, wird das System um Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors ergänzt.

Heißt: Bei der Vermittlung von vorbestellten Fahrten können Taxi-Unternehmerinnen und -Unternehmer oder die Vermittlungszentrale den Preis im Vorhinein anpassen. Diese Anpassung kann bis zu minus fünf Prozent bis maximal plus 20 Prozent des regulären Beförderungsentgeltes des Taxitarifs betragen.

Laut Plan der Verwaltung soll der zuständige Ausschuss den Antrag am 16. September in Augenschein nehmen, im Stadtrat soll es dann am 1. Oktober 2024 zur Abstimmung kommen.