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Abgemagerte HundeTierquälerei-Prozess – aber Kölner Paar (beide 36) fehlt unentschuldigt

Einem Kölner Paar wurde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Ließ es seine beiden Hunde fast verhungern und verdursten?

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Zu wenig Futter, zu wenig Wasser. Und das über einen längeren Zeitraum. So soll ein Paar aus Kölner (beide 36) seine beiden Hunde behandelt haben.

Wegen der schlimmen Vorwürfe sollten sich die beiden am Montag (4. November 2024) vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Doch offenbar waren sie zu feige, vor den Richter zu treten.

Amtsgericht Köln: Paar soll Hunden Schmerz und Leid zugefügt haben

„In dem Verfahren wegen Tiermisshandlung sind die Angeklagten unentschuldigt nicht erschienen“, erklärte Amtsgerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski. Es sei daher je ein Strafbefehl über 1250 Euro (50 Tagessätze zu je 25 Euro) ergangen.

Erscheinen Angeklagte unentschuldigt nicht, hat das Gericht die Möglichkeit, die Angeklagten in Abwesenheit zu verurteilen. „Das geht bei einer Geldstrafe ohne Verteidiger und einer Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr mit Verteidiger“, so die Gerichtssprecherin.

In der Regel werde im Gerichtssaal 15 Minuten gewartet, ob die Angeklagten nicht doch noch kommen. Dann, so Denise Fuchs-Kaninski, werde überlegt, ob ein Strafbefehl möglich sei. „Dies geht nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht muss sich dann auch an die Höhe der beantragten Geldstrafe halten. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen sich einig sein, sonst müssen die Angeklagten vorgeführt werden“, erklärt sie weiter.

Bei einer Vorführung werden die Angeklagten von der Polizei abgeholt und ins Gericht gebracht. Das war im aktuellen Tierquälerei-Prozess nicht der Fall. Hier erging gegen das Paar ein Strafbefehl

Ein Strafbefehl steht einem Urteil gleich, wenn die Schuld festgestellt wurde. Wird dagegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Abgemagert und verhaltensauffällig: Kölner Hunde fielen bei Kontrolle auf

Der 36-Jährige und seine gleichaltrige Partnerin sollen zwei Hunden anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt haben, indem es die Tiere über einen längeren Zeitraum nicht artgerecht mit Wasser und Nahrung versorgt haben sollen.

„Beide Hunde, bei denen es sich um tschechoslowakische Wolfshundmischlinge handeln soll, sollen hierdurch deutlich abgemagert sein und Verhaltensauffälligkeiten aufgewiesen haben“, so die Sprecherin des Amtsgerichts.

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Die Tiere wurden in einer Wohnung in Köln-Heimersdorf gehalten und am 12. Dezember 2023 wohl bei einer Kontrolle durch Mitarbeitende der Stadt Köln aufgefunden und mitgenommen.

Für Tierquälerei können bis zu drei Jahre Gefängnis drohen. Auch eine Geldstrafe ist möglich, wie ein Tierhaltungsverbot.

Kölner „Hunde-Hölle“: Urteil gegen Paar sorgte für Empörung

Anfang September sorgte ein Urteil unter Tierschützern und -schützerinnen für Empörung. Ein Paar, das auf einem Grundstück am Alten Deutzer Postweg zahlreiche Hunde völlig verwahrlosen ließ, wurde wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in 28 Fällen durch Unterlassen zu jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dazu wurde ein Tierhaltungsverbot für drei Jahre verhängt.

Was Dennis von der Porzer Tierrettung von dem Urteil hält, erfahrt ihr oben im Video. Er hatte nicht nur den Prozess verfolgt, sondern selbst das Elend gesehen, als das Tierrettungsteam gemeinsam mit Kräften der Feuerwehr die Hunde am 14. Januar 2024 von dem Schrottplatz ähnlichen Grundstück rettete.

Die Vierbeiner hausten dort zwischen Müll, Dreck, Fäkalien und Tierkadavern. Sie waren abgemagert und das Fell hing einigen in dicken Filzklumpen vom Körper.