Viele Kölnerinnen und Kölner freuen sich schon auf die Deutzer Kirmes. Jetzt, rund einen Monat, bevor sie losgeht, wurde endlich entschieden, wer sie ausrichten darf – und die Entscheidung hat Knall-Potenzial.
Paukenschlag perfektDas Los hat entschieden: Veranstalter der Deutzer Kirmes steht fest
Die Posse um die Deutzer Kirmes hat ein Ende gefunden: Am 30. März soll sie an den Start gehen, doch lange war unklar, wer das beliebte Volksfest im Frühling und Herbst ausrichten wird. Jetzt hat das Los entschieden.
Am Montagnachmittag (26. Februar 2024) erfolgte die Auslosung: Wie die Stadt gegen 16.45 Uhr bekanntgab, bekam der Leverkusener Schausteller Wilfried Hoffmann den Zuschlag. Die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) geht damit leer aus.
Stadt Köln: Los entscheidet – GKS guckt in die Röhre
Die Stadt werde das Genehmigungsverfahren jetzt kurzfristig beginnen und gab am Nachmittag in einer Mitteilung weiter bekannt: „Gemeinsam mit dem Veranstalter Wilfried Hoffmann werden die nächsten Schritte und Maßnahmen besprochen, die notwendig sind, damit die Kirmes wie gewohnt am Ostersamstag, 30. März 2024, starten kann. Trotz der Kürze der Zeit haben die Sicherheit der Veranstaltung und die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner höchste Priorität und die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden im bewährten Umfang umgesetzt.“
Laut Informationen der Stadt gingen insgesamt vier Bewerbungen von Veranstaltern für die Deutzer Kirmes ein, zwei wurden zum Losentscheid zugelassen. Der Leverkusener Schausteller hatte am Ende das Glück auf seiner Seite.
Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:
Im letzten Jahr hatte eine erste Entscheidung der Stadt Köln bereits für viel Wirbel gesorgt. Statt der GKS, die das Volksfest seit mehr als 50 Jahren ausrichtet, hatte überraschend ein anderer Veranstalter den Zuschlag erhalten.
Die GKS zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Nachdem dies rechtliche Bedenken gegen das erste Auswahlverfahren geäußert hatte, kam es zu einer zweiten Bewerbungsphase. Diese war am 2. Februar 2024 beendet. Jetzt wurde also die Lostrommel gerührt, die GKS hatte erneut das Nachsehen.
Nicht in den Lostopf geschafft: Klage vor Kölner Verwaltungsgericht
Die zwei Bewerber, die es nicht in den Lostopf schafften, haben vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Klatsche erlitten. Wie das Gericht am Samstag (24. Februar) bekannt gab, hat es am Freitag den Eilantrag eines Veranstalters auf Teilnahme am Losverfahren der Stadt Köln abgelehnt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dessen Bewerbung zu Recht durch die Stadt Köln vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen worden sei – denn sie habe nicht den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Anforderungen entsprochen.
So sei ein Dokument erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht worden. Ein Nachreichen von Dokumenten hatte die Stadt jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Deutzer Kirmes: Kölner Gericht lehnt auch Eilantrag von Bewerberin ab
Tags zuvor war bereits ein vergleichbarer Eilantrag einer Bewerberin ohne Erfolg geblieben. Laut der Begründung des Kölner Verwaltungsgerichts war ihre Bewerbung nicht berücksichtigungsfähig, da sie ebenfalls ein Dokument erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht hatte.
Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.