Die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, hat für so manche Überraschung gesorgt. Nicole B., die eine Eigentumswohnung in Köln besitzt, erlebte einen Schock.
Eigentumswohnung in Köln-ChorweilerNicole B. (42) erlebt Grundsteuer-Schock – „nicht deren Ernst?“
Die Grundsteuerreform hat bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern/-eigentümerinnen für Bauchschmerzen gesorgt. Muss ich mehr bezahlen? Wenn ja, wie viel? Auch Nicole B. (42), die eine kleine Eigentumswohnung in Köln-Chorweiler besitzt, war angespannt.
Doch was dann kam, damit hätte sie nie gerechnet. Als sie den Bescheid über die neue Grundsteuer 2025 vom Steueramt der Stadt Köln las, musste sich die 42-Jährige erstmal hinsetzen.
Grundsteuer für Einzimmer-Wohnung in Köln-Chorweiler explodiert
„Ich hatte gehört, dass es ein bisschen teurer werden soll – aber das kann doch nicht deren Ernst sein?“, erzählt Nicole B. aufgebracht gegenüber EXPRESS.de. Ihre Fassungslosigkeit hat einen verständlichen Grund.
Denn für ihre Einzimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1975) an der Martinusstraße fordert die Stadt statt bislang 136,37 Euro jährlich ab sofort eine Grundsteuer in Höhe von 2282,09 Euro pro Jahr – das ist das 16,7-fache!
Nicole B. hat ihre 40-Quadratmeter-Wohnung vermietet. Für ihren Mieter würde das einen enormen Anstieg der Nebenkosten bedeuten, da die Grundsteuer zu 100 Prozent auf die Mieter/Mieterinnen umgelegt werden kann.
„Ich habe direkt den Hausverwalter gefragt, ob er von anderen Parteien gehört hat, dass bei ihnen die Grundsteuer auch so extrem angestiegen ist. Davon war ihm aber nichts bekannt“, so die 42-Jährige. Im Gegenteil: Sie habe in dem Haus eigentlich die kleinste Wohnung, aber die anderen, die größere Wohnungen besitzen, würden jetzt nur etwas mehr oder sogar weniger zahlen.
Kölner Wohnungseigentümerin nicht die Einzige mit falscher Annahme
Nach dieser Info legte sie Anfang Februar direkt Widerspruch beziehungsweise Einspruch bei Stadt sowie Finanzamt ein. Beim Finanzamt stellt sie zudem den Antrag auf Aussetzung der Zahlung. Der wurde direkt abgelehnt, während ihr Widerspruch beim Finanzamt derzeit ruht.
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Nicole B.s „Fehler“: Sie hat gedacht, dass der Grundsteuermessbetrag, den Eigentümer und Eigentümerinnen vorab in einem eigenen Bescheid mitgeteilt bekommen haben, bereits die neue Grundsteuer ist. So erhielt sie mit Datum 7. März 2023 einen Bescheid vom Kölner Finanzamt über dessen Festsetzung.
„Da war die Rede von 480,44 Euro und ich dachte schon, wow, fast vervierfacht“, so die 42-Jährige. Doch der Grundsteuermessbetrag ist lediglich ein Berechnungsfaktor für die Grundsteuer. Mit der falschen Annahme war sie aber nicht die Einzige.
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein hatte vermehrt Nachfragen
„Nachdem die Grundsteuerbescheide versandt wurden, hatten wir im Februar vermehrt Rückfragen, weil die Leute den Grundsteuermessbescheid mit dem Grundsteuerbescheid verwechselt hatten“, bestätigt Alexander Wloka, Sprecher des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins. Oben im Video wird die Grundsteuer kurz erklärt.
Die Angaben, die Eigentümer/Eigentümerinnen anlässlich der Grundsteuerreform machen mussten und aus denen sich schließlich der Grundsteuermessbetrag ergab, bargen offenbar so manche Fallstricke. Gute Nachricht: Fehler kann man bei Finanzamt korrigieren lassen.
„Die Grundsteuer wird dann für das folgende Jahr neu berechnet, gilt dann aber auch erst für das kommende Jahr“, so Alexander Wloka. Es gäbe keine Rückzahlung für eventuell zu viel gezahlte Grundsteuer in 2025, da der Fehlerverursacher der Eigentümer/die Eigentümerin und nicht das Finanzamt gewesen sei.
Im Fall von Nicole B. gelte ebenfalls, dass sie nach einer Neuberechnung die zu viel gezahlte Differenz vom Finanzamt nicht erstattet bekomme. Wloka: „Nur wenn man nachweisen kann, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, dann hat man Anspruch auf eine Grundsteuerrückzahlung.“