Einer Kölnerin (83) droht die Zwangsräumung. Jetzt bekam sie einen erneuten Aufschub, weil das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ihres Anwalts akzeptierte.
Maria K. (83) soll raus aus WohnungZwangsräumung gestoppt: Kölner Anwalt gelingt weiterer Erfolg
Die 83-jährige Maria K. soll raus aus ihrer Wohnung. Im Januar 2024 saß die Kölnerin quasi schon auf gepackten Kisten, als der Räumungstermin auf den letzten Drücker aufgeschoben wurde – dank ihres Anwalts.
Dr. Günter Hackstein hatte sich ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt, um die Zwangsräumung einstweilig zu stoppen. Mit Erfolg. Doch das Gericht musste auch entscheiden, wie es weitergeht. Am Dienstag (28. Mai 2024) wurde nun der Beschluss bekannt – und der fiel zugunsten der 83-jährigen Kölnerin aus!
Kölner Anwalt: Erfolg mit Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht stärkt damit die Rechte von Mietern/Mieterinnen, die aus gesundheitlichen Gründen einem Räumungsverlangen nicht nachkommen können. Demnach kann die Verschlimmerung einer Krankheit ein ausreichender Grund sein, um die Räumungspflicht auszusetzen.
Maria K. wohnt seit 2002 in einer Mietwohnung in Holweide und sollte zwangsgeräumt werden, nachdem das Kölner Landgericht am 8. Januar 2024 die Räumung bewilligt hatte. Gemäß mehrerer Atteste, die ihr Anwalt vorlegte, ist die 83-Jährige aber psychisch so krank, dass sie eine Zwangsräumung nicht überstehen und suizidgefährdet ist.
Dem Fall war eine Kündigung durch den Vermieter, eine Räumungsklage vor dem Amts- und ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht vorweg gegangen. Am Ende argumentierte das Landgericht, dass bei Maria K. ein Suizid lediglich nicht ausgeschlossen werden könne. Das sei aber letztendlich bei allen Menschen der Fall.
Bundesverfassungsgericht verweist Fall zurück nach Köln
Die Beschwerde von Anwalt Hackstein, der eine Verletzung des Artikel 2 des Grundgesetzes gerügt hatte, wonach jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat, sah das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jedoch als „offensichtlich begründet“ an. Es hob daraufhin die Entscheidung des Kölner Landgerichts auf und setzte die Räumung bis zu einer erneuten Prüfung durch die Kölner Richter/Richterinnen aus.
Zur Begründung betonten die Bundesrichter/-richterinnen, dass im Streit um eine Zwangsvollstreckung die Gerichte die „Wertentscheidungen der Grundrechte“ (...) beachten müssten. Schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf Leben und Gesundheit seien „tunlichst auszuschließen“. Bei der Prüfung dürften die Gerichte daher nicht „kleinlich“ sein.
Räumung von Maria K. (83): Kölner Landgericht muss neu entscheiden
Maria K. kann somit erneut etwas durchatmen, auch wenn die Situation sie extrem belastet. Ihr Fall liegt jetzt wieder beim Kölner Landgericht. Das muss die Situation aufklären, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu K.s Gesundheitszustand einholen und dann neu entscheiden.
„Das wollten wir, mehr kann man nicht erreichen: Dass das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde annimmt und anschließend der Fall an das Kölner Landgericht zurückverwiesen wird“, erklärt Dr. Günter Hackstein gegenüber EXPRESS.de. (mit afp)