Ein ehemaliger Nachhilfelehrer aus Hürth ist wegen sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen verurteilt worden. Wegen einzelner Vorwürfe wurde er aber freigesprochen.
Urteil wegen sexuellen MissbrauchsJahrelange Haft für Ex-Nachhilfelehrer aus Hürth
Seit Anfang Februar 2023 lief der Prozess gegen einen ehemaligen Nachhilfelehrer aus Hürth vor dem Landgericht Köln. Dem 61-Jährigen wurde sexueller Missbrauch von neun Jungen vorgeworfen, allerdings in deutlich mehr Fällen.
Seit Mittwoch (22. März 2023) ist nun das Urteil klar: Der Mann ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Strafmaß schloss eine Verurteilung in 20 Fällen wegen sexuellen Missbrauchs sowie in zwei Fällen wegen sexueller Belästigung mit ein. In anderen Fällen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Urteil gegen Ex-Nachhilfelehrer aus Hürth: Vier Jahre Gefängnis
Der Angeklagte bot ab 1995 Nachhilfeunterricht in verschiedenen Schulfächern an, ab 2008 kombinierte er den Unterricht individuell mit Konzentrations- und/oder Entspannungsübungen. Bei letzteren soll es zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Tatzeitraum: Januar 2021 bis Juni 2022.
Vor Gericht hatte der Angeklagte ausführlich zu den Vorwürfen Stellung genommen – und war dabei zur Verwunderung vieler Anwesender regelrecht ins Plaudern geraten.
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Detailreich hatte er der Richterin erklärt, wo er etwa bei Entspannungsübungen welche Hand auf den Bauch seiner Schüler gelegt, wie er gedrückt und mit den Händen über die Beine von Oberschenkel bis Fuß gestrichen habe.
Daher hätte ihn ein Anruf der Mutter eines Schülers im April letzten Jahres regelrecht aufgeschreckt, erklärt er. „Sie sagte, es sei ihrem Sohn zu intim gewesen.“ Auch hier beteuerte er, dass er bei der Übung die Hand auf den Unterbauch gelegt und rhythmische Bewegungen gemacht habe. „Ich habe nie den Penis berührt.“ Es sei auf jeden Fall nicht bewusst gewesen.
Mann aus Hürth zu Haftstrafe verurteilt, Nachhilfeschule verkauft
Zwei Fälle räumt der 61-Jährige ein, nachdem die Richterin seine Aussage unter anderem als „Rumeiern“ bezeichnet hatte. Zu einer Tat gegenüber einem damals Elfjährigen: „Ich habe meine Hand auf seinen Penis gelegt und Druck ausgeübt. Das habe ich gemacht, da habe ich ihn sexuell berührt“, gestand er.
Die Nachhilfeschule, in der die Taten passiert sein sollen, hat der Angeklagte inzwischen verkauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (tw)