Gute Nachricht des TagesLösungen für Klimawandel – Rat der Bürger und Bürgerinnen soll Abhilfe schaffen

Der Berliner Fernsehturm am frühen Morgen.

Berlin soll bereits in wenigen Jahren klimaneutral werden. Das Symbolfoto stammt vom 13. Mai 2022.

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In Berlin tagt aktuell der Klimabürger- und Klimabürgerinnenrat mit dem Ziel, den voranschreitenden Klimawandel zu stoppen und Berlin bereits bis 2030 statt 2045 klimaneutral zu machen. Dies soll mit Gesetzesänderungen konkretisiert werden. Teil des Rats sind 100 Bürger und Bürgerinnen der Stadt Berlin, die zufällig ausgewählt wurden.

Unter dem Begriff Bürger- und Bürgerinnenrat versteht man ein Verfahren, bei dem durch Zufall Einwohner einer Stadt ausgewählt werden, die zusammenkommen und über vorher bestimmte Themen diskutieren. Wichtig ist hierbei, dass die Teilnehmenden aufgrund des Zufallsprinzips keinerlei Vorerfahrung oder sonstige Qualifikationen im Bereich der diskutierten Themen vorweisen müssen.

Gegen den Klimawandel: Bürger- und Bürgerinnenrat soll zu einer einvernehmlichen Lösung kommen

Das Prinzip beruht auf einer Idee des US-amerikanischen Personalentwicklers und Qualitätsberaters Jim Rough. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die dann der Bevölkerung vorgestellt werden kann.

Um die Demokratie Deutschlands zu stärken, wurde auch in Berlin ein Bürger- und Bürgerinnenrat einberufen. Dieser geht auf die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zurück, bei der 39.116 Unterschriften für ein klimaneutrales Berlin bis 2030 gesammelt wurden.

Im April 2021 stimmte dann das Berliner Abgeordnetenhaus der Umsetzung des Rats zu. Die erste von insgesamt neun Sitzungen fand am 26. April 2022 statt, die Zusammenkünfte des Rates sollen über einen Zeitraum von acht Wochen gehen.

Schwerpunkte sind Mobilität, Energie und Gebäude, die Sitzungen werden von jeweils zwei Fachkundigen begleitet, um die Teilnehmenden bei der inhaltlichen Vorbereitung zu unterstützen und Fakten zu prüfen. Am Ende werden die Ergebnisse an den Berliner Senat übergeben, um diese dann in zukünftige Entscheidungen des Senats mit einfließen zu lassen. (gnm)