Bergisch GladbachZoff: Anwohner (58) von Mann genervt – da zückt er die Gartenschere

Gartenscher_Strasse_Symbol

Bei dem Streit auf offener Straße zückte ein 58-Jähriger plötzlich eine Gartenschere. Das Symbolfoto wurde 2013 in Berlin aufgenommen.

von Thomas Werner (tw)

Bergisch Gladbach – Der Streit unter Nachbarn ist ein Klassiker unter den Gründen, warum die Polizei zu einem Einsatz ausrücken muss. Doch was sich am Mittwoch (14. Oktober) im Bergisch Gladbacher Stadtteil Herkenrath abspielte, war selbst für die Polizisten alles andere als normal.

Bergisch Gladbach: Streit unter Nachbarn eskaliert, dann zückt einer die Gartenschere

Gegen 20 Uhr kam es in der Lessingstraße zum Streit, an dessen Ende einer der Beteiligten verletzt wurde. Der 20-Jährige war beim Verlassen eines Hauses in der Straße Talblick von der Taschenlampe eines 58-jährigen Anwohners angeleuchtet worden, der offenbar gerade Gartenarbeit verrichtet hatte.

Der Mann forderte den Anwohner auf, das zu unterlassen, doch der 58-Jährige reagierte nicht. Das spätere Opfer wurde sauer, zückte sein Handy und leuchtete mit der Taschenlampe seines Handys zurück.

Bergisch Gladbach: Anwohner hatte spät noch Gartenarbeit verrichtet

Die Stimmung wurde hitziger, als der ältere Mann auf den 20-Jährige zulief und ihm das Handy aus der Hand schlug. Als der junge Mann sein Handy wieder aufheben wollte, um die Polizei zu verständigen, stand der Anwohner erneut vor ihm, diesmal mit einer Gartenschere in der Hand.

Würde es nun wirklich brutal werden? Zum Glück nicht. Der 20-Jährige reagierte, schlug seinem Gegenüber die Gartenschere aus der Hand und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. So blieb es bei der Bedrohung mit der Gartenschere, die aber nicht „zum Einsatz” kam.

Bergisch Gladbach: Nachbar fühlte sich von 20-Jährigem bedroht

Hintergrund der Auseinandersetzung: Wie sich später bei der Befragung der Beteiligten durch die Polizei herausstellte, hatte sich der 58-Jährige von seinem späteren Gegenüber bedroht gefühlt, da dieser „die Straße entlang geschlichen sei”.

Diese Sicht der Dinge schützte den Mann aber nicht davor, dass die Polizei die Gartenschere sicherstellte und eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Anwohner fertigte. (tw)