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Bettensteuer in NRWUrteil gefallen: So viel zahlen Hotelgäste in Köln, Bonn, Düsseldorf & Co.

Ein Schild mit der Aufschrift ·Hotel· hängt an einem Hauseingang.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Entscheidung getroffen: Die Bettensteuer bei Hotelübernachtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Symbolbild von einem Hotel in Dresden von 16. Mai 2022.

Köln war ein Vorreiter: Mittlerweile verlangen zahlreiche Städte von Hotelgästen eine Extra-Abgabe fürs Übernachten. Nach einer Entscheidung aus Karlsruhe könnten weitere Kommunen hinzukommen.

von Luisa Maria Stickeler  (ls)

Citytax, Kulturförderabgabe, Beherbergungssteuer – der Name ist überall anders, das Grundprinzip gleich: In etlichen deutschen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten.

Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg wollten die Bettensteuern mit Klagen beim Bundesverfassungsgericht kippen. Erreicht haben sie genau das Gegenteil, wie die am Dienstag (17. Mai 2022) veröffentlichte Entscheidung zeigt.

Entscheidung gefallen: Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Denn: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Bettensteuern in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig“, schreiben die Karlsruher Richterinnen und Richter. Für das Eintreiben ist die Unterkunft zuständig – einer von vielen Gründen, warum den Hotels die Steuer ein Dorn im Auge ist.

Begonnen hat alles in Köln, nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden war. Das hinterließ Milliardenlöcher in öffentlichen Haushalten.

Die Stadt Köln begann 2010, zum Ausgleich eine Abgabe von Übernachtungsgästen zu kassieren. Etliche Städte haben das Modell aufgegriffen. Vorher hatte es nur vereinzelt solche Steuern gegeben, zum Beispiel in Weimar seit 2005.

Doch wie unterscheiden sich die Abgaben von Stadt zu Stadt? In Köln beträgt der Steuersatz der sogenannten Kulturförderabgabe fünf Prozent vom Bruttoübernachtungspreis. Von der Steuer ausgenommen sind beruflich zwingend veranlasste Beherbergungen. Letzteres könnte sich allerdings bald ändern.

Bisher hatten die Städte und Gemeinden wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 auf die Besteuerung beruflich zwingender Übernachtungen verzichten müssen. Karlsruhe korrigiert diese Rechtsprechung und lässt dem Gesetzgeber freie Hand.

Bettensteuer in NRW: So viel zahlen Gäste in Bonn, Dortmund & Co.

Doch nicht nur Köln, sondern auch andere Städte in NRW erheben mittlerweile eine Bettensteuer, beispielsweise Bonn. Auch hier beträgt die City Tax fünf Prozent vom Bruttoübernachtungspreis, ausgenommen Geschäftsreisende mit Nachweis.

Düsseldorf erhebt bislang keine Bettensteuer, ebenso wie Essen und Duisburg. In Dortmund beträgt die Beherbergungsabgabe 7,5 Prozent vom Bruttoübernachtungspreis, in Münster dagegen nur 4,5 Prozent. Auch kleinere Städte in NRW haben eine Bettensteuer eingeführt, wie Kleve und Königswinter (jeweils fünf Prozent vom Bruttoübernachtungspreis).

Nach dem Urteil von Dienstag dürften jetzt auch viele weitere Städte prüfen, ob eine Bettensteuer für sie infrage kommt. Die Hotels appellieren jedoch an die Kommunen, die Karlsruher Entscheidung „nicht als Ermunterung zu verstehen“.

Die Beherbergungsbetriebe seien wichtige Leistungsträger vor Ort und müssten sich nun erstmal vor allem von der Pandemie erholen, mahnt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zusammen mit dem Hotelverband Deutschland (IHA). „Da ist es absolut kontraproduktiv, in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken.“ (dpa/ls)