Grundschulkinder finden LeicheWegen 200 Euro: 17-Jähriger wegen Mordes in NRW vor Gericht

Regeln zum Aufenthalt auf dem Schulhof einer Grundschule sind vor dem Schulgebäude auf einem Schild zu lesen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat in Bochum am Freitag der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen begonnen.

Regeln zum Aufenthalt auf dem Schulhof einer Grundschule sind vor dem Schulgebäude auf einem Schild zu lesen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat in Bochum am Freitag der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen begonnen.

Weil er seine 19 Jahre alte Bekannte erdrosselt haben soll, steht ein 17-Jähriger seit Freitag wegen Mordes aus Habgier vor Gericht.

Auslöser war laut Anklage ein Streit um Schulden. Der Prozess am Bochumer Landgericht findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grundschulkinder aus Recklinghausen entdeckten die Leiche der jungen Frau auf ihrem Schulhof. Der kroatische Angeklagte soll seine Bekannte in der Nacht auf den 22. Mai dieses Jahres erdrosselt haben.

Der 17-Jährige war nach der Auswertung von Spuren und mit Hilfe von Daten aus Handy-Funkzellen schon am Tag nach der Tat festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Vor Prozessbeginn soll er sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.

Bochum: Grundschulkinder finden Leiche: 17-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der 17-Jährige gegen halb eins in der Nacht mit dem späteren Opfer auf dem Schulhof getroffen hat. Er soll sich bereits im Herbst vergangenen Jahres 200 Euro von seiner Bekannten geliehen haben. Um das Geld nicht zurückgeben zu müssen, soll er laut Anklage beschlossen haben, seine Bekannte zu töten.

Bei der Auseinandersetzung soll er die 19-Jährige zunächst zu Boden gebracht haben. Anschließend soll er ihr ein Kleidungsstück oder einen ähnlichen Gegenstand gegen den Hals gedrückt haben – bis die 19-Jährige nicht mehr geatmet hat.

Kinder der Grundschule hatten die Leiche vor Schulbeginn entdeckt. Ein Notarzt hatte jedoch nur noch den Tod der jungen Frau feststellen können. Unterricht fand an diesem Tag nicht mehr statt. Die Kinder waren von Seelsorgern betreut worden. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem 17-Jährigen bis zu zehn Jahre Jugendhaft. (dpa/mg)