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Grausames Verbrechen in NRWMutter erstickt ihre Kinder – mehr als zehn Jahre später steht das Urteil fest

An der Fassade des Landgerichts stehen neben der Treppe die Wörter: „Justizzentrum Bochum“ in Stein gemeißelt.

Am Schwurgericht Bochum ist eine Mutter aus Herne zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte im Jahr 2011 und 2012 ihre beiden Kinder erstickt. Das Foto zeigt das Gebäude des Landgerichtes im Bochum im Mai 2018.

Eine Mutter aus Herne tötet aus Sicht der Richter zwei Kinder, indem sie ihnen eine Decke über die Atemwege legt. Viele Jahre nach der Entdeckung der Taten fällt das Bochumer Schwurgericht das Urteil.

Das Bochumer Schwurgericht hat eine 34 Jahre alte Mutter aus Herne wegen zweifachen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Richter zeigten sich am Montag (6. März 2023) davon überzeugt, dass die Angeklagte im November 2011 und im Mai 2012 zwei ihrer drei Söhne getötet hat, indem sie ihre Atemwege mehrere Minuten lang mit einer Decke oder einem Kissen verdeckte.

Das erste Kind war zum Zeitpunkt der Tat zweieinhalb Monate, das zweite 19 Monate alt. Die Richter gehen in beiden Fällen davon aus, dass die Deutsche mit der Pflege der Kinder überfordert war.

Zweifache Mutter aus Herne tötet ihre Kinder

Beide Jungen waren nach den Taten in ein Krankenhaus eingeliefert worden, wo die Ärzte sie zunächst reanimieren konnten. Letztendlich konnten die medizinischen Maßnahmen den Tod der Kinder aber nicht verhindern.

Einer der Kinderärzte hatte im Prozess als Zeuge ausgesagt, dass die Frau ihm damals als „sehr emotionslos und sachlich“ aufgefallen sei. Als er ihr die Nachricht von dem dramatischen Gesundheitszustand ihres Kindes überbracht habe, habe die Angeklagte nur gefragt, ob sie dann jetzt schon mal einen Bestatter bestellen könne.

Die Ermittlungen gegen die heute 34-Jährige waren ins Rollen gekommen, nachdem 2018 auch ein dritter Sohn mit Atembeschwerden ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Dass die Mutter auch in diesem Fall versucht hat, das Kind zu töten, konnten die Richter jedoch nicht sicher feststellen. Die Angeklagte hatte während der gesamten Gerichtsverhandlung geschwiegen. (dpa/eg)