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Streit um AltlastenKostet das schicke Rhein-Palais die Stadt Bonn 9,5 Millionen?

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So könnte das komplette Rhein-Palais am Bonner Bogen einmal aussehen.

Bonn – Das letzte Wort in Sachen Rhein-Palais ist noch nicht gesprochen. 9,5 Millionen Euro fordert der Bauherr dieses Gebäudekomplexes am Bonner Bogen von der Stadt Bonn und der Landesgesellschaft NRW.Urban. Die hatte im Jahr 2010 den Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Zementfabrik für die Stadt treuhänderisch abgewickelt.

Rhein-Palais-Bauherr klagt gegen die Stadt Bonn

Das seien, so die klagende Firma Quadriga Colonia GmbH des Kölner Baulöwen Ewald Hohr, die Mehrkosten, die durch die Altlasten und verbliebene irdische Baureste im zweiten Bauabschnitt des Großprojektes mit 22 Büro- und Geschäftseinheiten auf sie zukämen.

Das Ungewöhnliche: Die Grundlage für die Forderung ist nur eine Kostenprognose, die der beauftragte Gutachter im Jahr 2015 auf drei Seiten zusammengeschrieben hatte.

Stadt Bonn wegen Altlasten am Rhein-Palais verklagt

Der Fall landete jetzt vor dem Bonner Landgericht: Denn die verklagte Stadt war bislang nicht bereit, die geforderten Millionen für fiktive Leistungen zu zahlen, die nicht nachprüfbar seien. Nicht zuletzt auch, weil der Verkauf des 33 000 Quadratmeter großen Areals in Ramersdorf heute bereits ein Minusgeschäft zu sein scheint.

13,2 Millionen Euro hat die Stadt für das Grundstück erhalten, davon jedoch müssen 4, 8 Millionen Euro für die Altlastsanierung des ersten Bauabschnitts abgezogen werden. Denn Bonn hat sich per Kaufvertrag bereit erklärt, für sämtliche Entsorgungsmaßnahmen des kontaminierten Geländes und für Gründungskosten aufzukommen. So bleiben der Stadt bislang nur 8,2 Millionen. Ein Ende der Millionenschmelze scheint noch nicht abzusehen.

Rhein-Palais: Wie sieht der Richter die Klage gegen Bonn?

Im Zentrum des Prozesses stand die richterliche Auslegung des notariellen Kaufvertrages von 2010, bei dem die Stadt Bonn offenbar kein kluges Händchen gehabt hat. Denn darin steht unter anderem: „Sollte der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten wegen noch nicht begonnener Bautätigkeit nicht möglich sein, erkennen die Parteien die durch einen Gutachter geschätzten Kosten an.“

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9,5 Millionen Euro will der Kölner Baulöwe Ewald Horl von der Stadt Bonn.

Auf dieser Formulierung gründet Quadriga Colonia ihre Millionen-Forderung. Aber Kammervorsitzender Stefan Bellin hielt vorsichtig dagegen: Auch wenn der Wortlaut im Vertrag eindeutig sei, „so bleibt doch die Frage, warum sich die Stadt Bonn zu einer Kostenzusage verpflichten sollte, die auf reine Prognosen gestützt und nicht überprüft werden kann.“ Bellin zweifelte an, ob das so im Sinne des Vertrages gemeint gewesen war. Er sprach von einem „Störgefühl“.

Einigung in Sachen Rhein-Palais doch noch möglich

Zu einer Einigung ist es erst mal nicht gekommen, die Stimmung zwischen den Parteien ist äußerst angespannt. Denn durch die Streitigkeiten ist das „Rhein Palais“- das bereits Ende 2015 fertig gestellt sein sollte - vier Jahre im Verzug. Zwar soll der erste Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss sein, aber der zweite steht noch in den Startlöchern und für den dritten Abschnitt wurden - wegen fehlender Unterlagen - Baugenehmigungen noch nicht erteilt. Der Rechtsvertreter der Stadt Bonn sprach von einem „unerquicklichen Szenario“.

Am Ende des von Bellin geschickt geführten Gütetermins schien doch noch etwas möglich: Die Bereitschaft der Parteien, sich noch mal, auch mit Gutachtern, zusammensetzen und auf Grundlage von tatsächlichen Kosten über eine Vergleichssumme zu verhandeln. Wenn das nicht gelingt, kommt es am 5. Februar 2020 zu einem Urteil. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 91/19) (ucs)