Anti-Lärm-KlageHartes Urteil! Laute Behinderte ist extreme Ruhestörung

In dieser Siedlung im beschaulichen Hersel tobte der Lärmkrieg zwischen der Mutter von Luisa G. und ihren Nachbarn.

Bonn/Bornheim – Über einen ganz besonders kniffligen Streit unter Nachbarn musste jetzt das Bonner Amtsgericht entscheiden. Welches Gut ist mehr wert? Die Rücksichtnahme auf eine Behinderte? Oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das durch Lärm belästigte Nachbarn einfordern? Amtsrichter Oliver Schoenijahn hat für die Lärmgeplagten entschieden.

Luisa G. (57, Name geändert) ist zu 80 Prozent geistig behindert. Ihre Mutter (82) kümmert sich um sie, kann aber nicht verhindern, dass sie Lärm macht: Die Bornheimerin schlägt morgens und abends mit den Fäusten gegen Zimmerwände, Fenster und Rollläden, stößt Beleidigungen aus.

Die genervten Nachbarn (ein Ehepaar in den 60ern) hatte Klage eingereicht: Der Krach solle endlich aufhören.

Die Mutter von Luisa G. erklärte vor Gericht, ihre Tochter sei nicht laut. Doch die Nachbarn legten ein Lärm-Protokoll vor. Einen Monat lang hatten sie alle Störungen notiert, außerdem sechs Zeugen benannt. Die sagten aus, dass Luisa G. besonders viel Krach mache, wenn sich das Ehepaar im Garten aufhält, der Hund über die Wiese tollt.

Nach der Beweisaufnahme war Richter Schoenijahn sicher: Das Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit (dazu gehört etwa ungestörte Nachtruhe) wiegt hier schwerer als das Gebot, auf Behinderte besonders Rücksicht zu nehmen. Eine Störung in dieser Intensität und Lautstärke sei den Nachbarn nicht zumutbar.

Die 82-Jährige ist jetzt gerichtlich verpflichtet, für Ruhe zu sorgen. Der Richter glaubt, dass sie nicht alle Einflussmöglichkeiten gegenüber der Tochter ausnutzt. Als der Vater der Behinderten noch lebte, sei es viel seltener zu Ruhestörungen gekommen.

Wird demnächst festgestellt, dass Luisas Mutter nicht alles tut, um für Stille zu sorgen, drohen der 82-Jährigen Ordnungsgeld und sogar Haft.