Autsch!Haut verbrannt bei Haarentfernung
Bonn – Sie wollte sich einfach nur die Haare entfernen lassen – unter den Achseln und an den Beinen. Doch die Kosmetikerin verbrannte mit dem Laser die Haut. Das Landgericht sprach der 43-jährigen Bonnerin jetzt 4800 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.
Vor der kosmetischen Behandlung machte die Bonnerin noch eine Woche Urlaub auf Lanzarote. Dann, am 30. Januar 2008, unterzog sie sich gut gebräunt im Studio der Kosmetikerin dem Impulslichtverfahren.
Doch die Haarentfernung musste abgebrochen werden. Grund: böse Verbrennungen. Die Kundin: „40 großflächige Verbrennungen an den Unterschenkeln, eine Zebra-Streifung.“Die Bonnerin weiter: „Ich litt danach einen Monat unter erheblichen Schmerzen, konnte kaum schlafen.“
Außerdem sei die Kosmetikerin gar nicht befugt, eine Haarentfernung mittels Impulslicht-Technologie durchzuführen. Die Klägerin: „Ihre Ausbildung Photoepilation und Photorejuvenation reicht nicht aus.“
Die Fachkosmetikerin konterte: „Ich sprach die Klägerin vor der Behandlung auf ihre frisch gebräunt wirkende Haut an. Sie versicherte, es sei ihre natürliche Hautfarbe. Dass sie auf Lanzarote in Urlaub war, verschwieg sie mir.“ Vor einer Laserbehandlung muss die Kundin eigentlich aufs Sonnen verzichten.
Die 9. Zivilkammer befragte einen Dermatologen und gab der Klägerin in weiten Teilen Recht. Das Gericht: „Probelasern unterlassen und zu hohe Lichtenergie.“