Erschossener Polizist in BonnLandgericht bekam wichtige Nachricht im Fall Julian R.
Bonn – Viele Tränen flossen Anfang September 2019 im Landgericht, als der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff das Urteil gegen den damals 23-Jährigen Angeklagten Martin D. (Name geändert) verkündete. Der ehemalige Polizist hatte im November 2018 im Bonner Polizeipräsidium einen tödlichen Schuss auf seinen Kollegen Julian R. abgegeben – D. wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Revision ein.
Jetzt die Wende: Laut Gerichtssprecher Tobias Gülich hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch (27. Mai) dem Landgericht mitgeteilt, dass sie die Revision zurückgenommen hat. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Erschossener Polizist in Bonn: Akte um Tod von Julian R. kann geschlossen werden
Nach fast einem dreiviertel Jahr kann die Akte um den Tod von Julian R. somit geschlossen werden, nachdem sie in den letzten Monaten von Behörde zu Behörde gegangen war. Als nächstes hätte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden müssen.
Nachdem die Akte Anfang Januar von der Kölner Generalstaatsanwaltschaft zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe gegangen war, hatte die Sprecherin noch erklärt: „Der Fall ist von uns bearbeitet worden und geht nun zum BGH.“ Doch der Generalbundesanwalt hatte jedoch bereits der Revision keine Chancen eingeräumt.
Erschossener Polizist in Bonn: Fall im Bonner Präsidium immer präsent
Die Monate der Ungewissheit, ob das Urteil nun rechtskräftig ist oder nicht, waren für Julians Angehörige, aber auch für Martin D. eine enorme Belastung. „Natürlich ist die lange Bearbeitungszeit eine Belastung für alle. Sicherlich waren wir damals mit dem Urteil zufrieden, man sollte jetzt aber auch einen Schlussstrich ziehen“, so Christoph Arnold, Verteidiger von Martin D. zum EXPRESS.
Auch im Bonner Präsidium ist der tödliche Vorfall aus dem Jahr 2018 weiterhin präsent. Sprecher Robert Scholten: „Es ist ein sehr tragischer Fall innerhalb der Bonner Polizei und weiterhin fest in Erinnerung und sorgt natürlich in der Belegschaft immer noch für Betroffenheit.“
Martin D. hatte bis zum Schluss beteuert, dass der tragische Schuss ein Unfall gewesen sei. Ihn habe ein Geräusch erschrocken, wodurch er versehentlich den Abzug betätigt hatte (hier lesen Sie mehr).
Seinen Polizeidienst hat D. schon vor Prozessbeginn quittiert – in Süddeutschland wollte er neu starten. Bei den Eltern des Getöteten, die ihm im Prozess immer stumm gegenüber saßen, hatte er sich entschuldigt: Er wünsche sich von ganzem Herzen, dass das nie passiert wäre und dass „Julian wieder bei uns sein könnte.“ (stz, iri)