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Nach Horror in Linie 66Epilepsie: Bonner Fahrer baute Unfall – Gericht greift durch

Bonn_Linie 66

Von 0.36 Uhr bis 0.42 Uhr raste die Linie 66 am 22. Dezember führerlos durch Sankt Augustin und Bonn.

Bonn – Die Geisterfahrt der Straßenbahn-Linie 66 hielt im Dezember 2019 ganz Bonn in Atem. Jetzt steht das Urteil gegen den Angeklagten fest.

  1. Im Dezember 2019 kam es zu dramatischen Geisterfahrt der Straßenbahn-Linie 66 in Bonn
  2. Dem Angeklagten wurde fahrlässige Bahngefährdung sowie vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen
  3. Jetzt sprach das Amtsgericht Bonn ein Urteil

Nach der Geisterfahrt einer Straßenbahn in Bonn hat das dortige Amtsgericht dem damals bewusstlosen Fahrer eine Geldstrafe von 2500 Euro auferlegt. Es sei ein Strafbefehl ergangen, teilte eine Sprecherin am Mittwoch (3. Februar) mit.

Der 48 Jahre alte Familienvater hatte im Dezember 2019 während der Fahrt einen epileptischen Anfall erlitten, wodurch die Bahn der Linie 66 zwischen Siegburg und Bonn führerlos an acht Haltestellen vorbeigefahren war. Zwei Passagiere brachen damals mit Gewalt die Fahrerkabine auf und stoppten den Zug unter telefonischer Anleitung der Leitstelle.

Bonn: Straßenbahn-Geisterfahrer war Epileptiker

Dem Mann war fahrlässige Bahngefährdung sowie vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen worden. Laut Gerichtsentscheidung hatte der 48-Jährige seine Erkrankung bei seinem Arbeitgeber verschwiegen. Erst drei Monate vor dem Unglück sei er unter Vertrag genommen worden.

Der Epileptiker hatte in dem Verfahren beteuert, dass er durch gute medikamentöse Einstellung zehn Jahre lang keinen Anfall erlitten habe. Deswegen habe er auch mit keinem neuen Anfall gerechnet.

Bonn: Nächster Unfall nach drei Monaten

Trotz der dramatischen Fahrt der Straßenbahn, in der sich 20 Passagiere befanden, hatte sich der Mann drei Monate später in sein Auto gesetzt und erneut einen Anfall erlitten. In diesem Fall fuhr er an einer Kreuzung gegen einen Ampelmasten.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Falls der 48-Jährige Einspruch einlegen sollte, käme es zu einem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht. (dpa)