RäumungsklageBonner Grünen-Politiker blockierte jahrelang Studi-Bude

bgh

Der Politiker mit seinem Verteidiger am Mittwoch, 12. August, im Bonner Gerichtsaal

Bonn – Offenbar war einem Bonner Politiker über die vielen Jahre sein Studenten-Appartement so lieb und – eben nicht – teuer geworden, dass er sich nicht von ihm verabschieden konnte. Dem Vermieter jedoch war der angebliche Altstudent, der 1999 sein Studium an der Bonner Uni gestartet hatte, ein mietrechtlicher Dorn im Auge. Wiederholt hatte er seinem in die Jahre gekommenen Mieter fristlos gekündigt. Was sein Recht war.

Denn im Mietvertrag über die 22 Quadratmeter große Studentenbude für 338 Euro Warmmiete inklusive Stellplatz war im Jahr 2004 vereinbart worden, dass der damals 25-Jährige zu Beginn jedes Semesters unaufgefordert einen Immatrikulations-Nachweis vorlegen müsse. Andernfalls könne ihm fristlos gekündigt werden. Auf dieses Recht pochte nun der Eigentümer. Und als der Altstudent – nunmehr theoretisch im 40. Semester – ab 2017 wiederholt keine Nachweise über seinen Studenten-Status vorlegte und auch auf die Kündigungen nicht reagiert hatte, klagte er auf Räumung der Wohnung inklusive Garagenstellplatz.

Bonner Grünen-Politiker machte sich für Studi-Buden stark

Am Mittwoch trafen sich die beiden Kontrahenten, die sich spürbar nicht grün waren, in einem Gütetermin vor dem Bonner Amtsgericht. Der Kommunalpolitiker, der sich im Bonner AStA für mehr studentischen Wohnraum stark gemacht hatte, blieb in seinen Argumenten blass. Nach seinem Bachelor im Jahr 2014 an der Bonner Uni habe er ein berufsbegleitendes Fernstudium an einer süddeutschen Universität gemacht, das er im Dezember 2019 mit einem Master abgeschlossen haben will.

Der klagende Vermieter jedoch wollte das als Beleg für einen bedürftigen Studenten nicht gelten lassen. Denn ein solches Fernstudium könne er nur finanzieren, wenn er Job und festes Einkommen habe. Damit verliere er fraglos den Anspruch auf eine öffentlich geförderte Studentenbude.

Bonner Grünen-Politiker: Richterin sah keine unzumutbare Härte

Für Amtsrichterin Katharina Erb stand in dieser rechtlich schlichten Mietsache völlig außer Frage, dass die Kündigung des Klägers rechtmäßig ist. Denn der Politiker habe nach der letzten Aufforderung im Dezember 2019 schlichtweg keinen Nachweis vorgelegt, dass er noch ein Student ist. Schließlich konnte die Richterin mit Blick auf den Langzeit-Studenten auch keine „unzumutbare Härte“ erkennen.

Der Grüne jedoch hatte sich in letzter Sekunde der Räumung entzogen: Ende Juli bereits, so sein Überraschungscoup, sei er ausgezogen, also gerade mal vor zwölf Tagen. Damit hatte sich die Räumungsklage in Luft aufgelöst. Gestritten wurde dann noch um Nebenkosten, Kaution und andere Klecker-Beträge. Aber dafür fanden die Parteien mit der Hilfe der geduldigen Richterin einen klugen Vergleich. (ucs)